AGB für den JonDonym-Dienst

von

Christian Gerstl
Ahornweg 7
4800 Attnang-Puchheim
Österreich

E-Mail: admin@zeitwort.at



im Folgenden „Betreiber“ genannt.

§1 Vertragsinhalt

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten diese AGB für jeden Vertrag zur Nutzung des Anonymisierungsdienstes JonDonym (im Folgenden „Vertrag“) zwischen dem Betreiber und dem Vertragsschließenden (im Folgenden „Kunde“ genannt).
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden vom Betreiber nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber hat diesen gemäß § 126 BGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Schriftform darf dabei weder durch eine einfache noch durch eine qualifizierte elektronische Form ersetzt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Betreiber in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die hier beschriebenen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
  3. Es findet keine Zuweisung, Übertragung oder Lizensierung geistigen Eigentums irgendeiner Partei statt. Die Zugangssoftware zum Zugriff auf die Mixe des Betreibers wird Dritten hergestellt. Deren Nutzungsbedingungen sind nicht Bestandteil dieser AGB des Betreibers.

§2 Leistungen des Betreibers

  1. Der Betreiber bietet dem Kunden die Verbindung zu sogenannten Mix-Server-Prozessen (kurz Mixen) als Teil von Mixkaskaden-Diensten an, welche es dem Kunden ermöglichen, Telemedien (z.B. Webseiten) unter einer pseudonymen IP-Adresse zu nutzen.
  2. Die Abrechnung dieser Dienste erfolgt durch die Übertragung und Bestätigung von virtuellem Datenvolumen durch den Kunden gemäß dem jeweils aktuellen, tatsächlichen Verbrauch.

§3 Datenschutz

  1. Der Betreiber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ohne besondere Einwilligung des Kunden nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
  2. Insbesondere werden IP-Adressen und zur Anonymisierung übermittelte Daten des Kunden vom Betreiber grundsätzlich weder gespeichert noch an Dritte weitergegeben.

§4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, durch die Nutzung der Mix-Server des Betreibers nicht gegen im Land des Kunden geltende Gesetze zu verstoßen.
  2. Der Kunde sichert zu, die Mixe des Betreibers gemäß den vorgesehenen Protokollen zu nutzen. Diese Verpflichtung wird durch die ausschließliche Benutzung des von der JonDos GmbH oder der TU Dresden bereitgestellten Programms JonDo hinreichend erfüllt.

§5 Vertragsschluss / Vertragsende

  1. Der Vertrag wird durch die Nutzung einer Mixkaskade, in der mindestens ein Mix des Betreibers eingebunden ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen.
  3. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verstoß gegen grundlegende Vertragspflichten wenn der Verstoß nicht innerhalb von 7 Tagen nach einer Benachrichtigung der verstoßenden Partei geheilt wurde, und daraus folgende Ansprüche bleiben beiden Parteien vorbehalten.
  4. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Mixe des Betreibers unverzüglich zu unterlassen. Der Betreiber kann seinerseits den Zugang des Kunden sperren bzw. sperren lassen. Die Bezahlung für vom Kunden bereits genutztes Datenvolumen, d.h. für bereits erbrachte Leistungen, verbleibt nach der Kündigung beim Betreiber. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, da die genutzte Leistung bereits im Moment der Inanspruchnahme bezahlt wird.

§6 Preise und Zahlung

  1. Der Kunde bezahlt jeweils die von und zu ihm über den Mix übertragene Menge an Daten. Zu diesen Zweck verwendet der Kunde ein Verrechnungskonto mit einem Vorrat an Datenvolumen.
  2. Der Betreiber ist berechtigt, bei jeder Nutzung seines Mixes bis zu 3 MByte als pauschale Verbindungsgebühr vom Verrechnungskonto des Kunden abzuziehen.

§7 Gewährleistung und Haftungseinschränkung

  1. Der Betreiber gewährt keinerlei Garantie in Bezug auf Dienstleistungen, Produkte und Software.
  2. Der Betreiber haftet für alle adäquat kausal verursachten Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ihm selbst, Vertretern, oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
  3. Bei durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche Pflichten von zentraler Bedeutung für den Vertrag, bei deren Verletzung dem anderen Teil das entgeht, was dieser unter dem Vertrag in berechtigter Weise erwarten durfte. In solchen Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftungshöhe des Betreibers auf den Betrag beschränkt, der für den Betreiber bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
  4. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen AGB bleibt die Haftung des Betreibers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der vom Betreiber oder einer seiner Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Verletzung von Kardinalpflichten oder von Pflichten, über die der Betreiber keine Kontrolle hat, zugesicherten Eigenschaften oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetzunberührt.
  5. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für Schäden, die durch Aufdeckung der Identität bzw. der IP-Adresse des Kunden durch Dritte oder den Ausfall einzelner Mix-Server entstehen, und die der Betreiber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Der Betreiber weist darauf hin, dass zur Verhinderung der Aufdeckung der Identität bzw. der IP-Adresse des Kunden neben dem Einsatz von JonDo weitere Vorkehrungen beim Kunden erforderlich sind, nämlich sowohl eine sichere Konfiguration des Webbrowsers, des Betriebssystems und des Rechners, als auch der Verzicht zur Übermittlung persönlicher Daten.
  6. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten entstehen. Insbesondere ist der Betreiber in diesem Fall nicht dazu verpflichtet, dem Kunden schon bezahltes Entgelt zurückzuerstatten.

§8 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, A-4840 Vöcklabruck. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Für die mit dem Betreiber auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

§9 Widerrufsbelehrung

  1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an

    Christian Gerstl
    Ahornweg 7
    4800 Attnang-Puchheim
    Österreich

    E-Mail: admin@zeitwort.at

  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
  3. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie eine Mix bes Betreibers mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist genutzt haben oder Sie diese Nutzung selbst veranlasst haben.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

Attnang-Puchheim, 18. 02. 2012