So lahm diese Stunts alle sind, so wird es sicherlich auch hier ein paar geben die d'rauf reinfallen.
Abgesehen von dem von Euch Genannten:
Sony selber hat sich noch nie mit Beträgen von unter 1.000,- € zufrieden gegeben.
;-)
Eine wie mir scheinen will WICHTIGE Information die sich immer noch nicht zur Mehrheit durchgesprochen hat:
Wenn einmal Strafanzeige erstattet wurde und von der Staatsanwaltschaft angenommen bzw. ein Ermittlungs- bzw. Vorverfahren eingeleitet wurde dann KANN der Anzeigeerstatter die Anzeige nicht mehr zurück nehmen!!
Die Staatsanwaltschaft vertritt, wie der Name schon sagt, den Staat.
Als solche agiert sie (vorgeblich) "im Auftrag der Gemeinschaft aller Bürger" und handelt völlig autark. Eine Anzeige dient lediglich dazu der StA einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen, worauf diese entscheidet ob eine (verfolgenswerte) Straftat begangen wurde und dann eben aktiv wird - oder halt auch nicht (vor allem wenn Personen wie KHG involviert sind, dann ist es eher meistens "nicht".)
Im Gegensatz zu Richtern sind Staatsanwälte übrigens "weisungsgebunden" - i.a.W.: Wenn irgendwer in hoher politischer Funktion ein bestimmtes Interesse hat, kann er darüber entscheiden ob einem unliebsamen Bürger (wie viele der Poster es hier zu sein scheinen! :-) ) einfach nur die solange die Hölle heiss gemacht wird, bis er unter Anwaltskosten und dem Stress sich gegen Unsinniges verteidigen zu müssen erstickt ist und aufhört "unliebsam" oder "unbequem" zu sein.
Man muss ja noch gar nicht verurteilt werden, um durch ein Strafverfahren wirtschaftlich, sozial und nervlich ruiniert zu werden. Das Konzept wird täglich mehrfach und erfolgreich angewendet, aber keiner kann sich das wirklich vorstellen .... zumindest so lange bis es ihn selber getroffen hat, und dann hört Dir eh keiner mehr zu, weil die Mehrheit immer noch in dem absurden Glauben verharrt, dass "schon was d'ran gewesen sein wird" wenn gegen einen "verhandelt wurde".
Zurück zum Thema:
Eine Anzeige zurück ziehen kann straffrei nur ein enges Familienmitglied. (z.B,. die Frau die plötzlich sagt, der Mann habe sie gar nicht geschlagen....)
Jeder andere der nachträglich beim Staatsanwalt aufschlägt und eine Anzeige zurückziehen wollen würde, kann dies nur tun, wenn er gesteht gelogen und/oder Beweise gefälscht zu haben. Das aber würde wiederum unweigerlich zur Folge haben, dass nun gegen den Anzeiger ein Strafverfahren, zumindest wegen "Irreführung der Behörden" eingeleitet wird.
Also wenn Euch wer anbietet, die "Strafanzeige zurück zu ziehen" - spätestens dann könnt ihr Euch sehr entspannt zurück lehnen, denn dieses Angebot kann man zur eigenen Verteidigung im Fall der Fälle der StA vorlegen, als Beweis dafür, dass der Anzeiger die Anzeige lediglich als Druckmittel missbraucht hat um ein ihm genehmes privates Ziel zu erreichen.
Dann wirds eng für den Anzeiger - und nicht für den Angezeigten!