Der
EU-Reformvertrag
Der
Vorgänger, genannt EU-Vertrag, wurde von MörderInnen
verfaßt und deswegen vom Bundesverfassungsgericht verboten.
Gegen
den EU-Reformvertrag stimmten am 24.04.08 achtundfünfzig
Bundestagsabgeordnete, darunter der parteilose Henry Nitzsche. Er
verglich diese Völkermorddiktatur mit dem Ermächtigungsgesetz
von Adolf Hitler. Dieses wurde am
24.
März 1933 verkündet.
Der
EU-Reformvertrag ist nichtig, weil der Demokratische Souverän
ihn nicht kennt.
Wie
geht es weiter mit Deutschland ?
Lt.
einem UNICEF-Bericht v. 08.02.08 wurden in Afghanistan bisher > 6
Millionen Leichen produziert, davon rd. 2 Mio. Kinderleichen.
Die
Analyse des Staatsrechtlers Prof. Dr. Schachtschneider zur
EU-Völkermorddiktatur, gen. EU-Vertrag, finden Sie hier :
Es
folgt die Rede des parteilosen Bundestagsabgeordneten Henry Nitzsche
gegen den EU-Reformvertrag:
http://www.youtube.com/watch?v=21MlrowJqqc
Niemand
wollte den II. Weltkrieg, und er war zu verhindern.
Wir
stehen im III. Weltkrieg, den niemand will, und seine Fortsetzung ist
zu verhindern – noch !
Die
kämpfenden BundeswehrsoldatInnen in Afghanistan und die rd. 450
Abgeordneten, die sie in Marsch gesetzt haben, sind Mörder und
müssen nach normalem Strafrecht behandelt werden.
Niemand
darf in diesem System mehr einen gültigen Stimmzettel abgeben,
weil es das im Strafrecht schwerste Verbrechen nicht verhindern kann
: Völkermord, § 80 StGB.
Nach
Art. 146 Grundgesetz muß die deutsche Verfassung geschaffen
werden. Diese muß die Macht abschaffen durch
Entpersonalisierung. Der Art. 65 GG muß lauten:
Notwendigkeiten
bestimmen die Richtlinien der Politik.
Einen
Bundeskanzler, eine -in darf es nicht mehr geben.
Kontakt
u.a. :
Dr.H.G.Vogelsang,
Leydelstr. 35, D – 47802 Krefeld.