Ich habe mir den ersten Teil durchgelesen, das ist eine allgemein übliche Praxis der Justiz, um geschäftsschädigende Unbelehrbar zu züchtigen.
Ich hatte in Vöcklabruck einen Richter, der sich ganz eindeutig nicht schämte, eine vermutlich gefälschte Aktennotiz nicht als Beschiss zu behandeln, sondern er gab es der Klägerin (eine Anwaltskanzlei) einfach zurück und meinte, dass man das nicht verwenden könnte. Nachdem ich den Fall verloren hatte, wollte man pfänden, ich wandte mich daraufhin direkt an die Anwaltskammer und vermittelte sehr deutlich, dass ich diese Schweinerei regional an die große Glocke hängen würde. Seither scheinen sie auf das Geld zu verzichten. Aber es läuft nciht immer so gut und man weiß als Normalo gar nicht, was dem obrigen Gfrast durch das Gesetz alles möglich ist. Das meiste davon lernte ich beim Betrieb einer Gogo-Bar - Probleme mit der Konkurrenz bekommst du nur, wenn die Konkurrenz Probleme mit der Behörde hat.