Ich kenne die Situation der österr. bügerl. Rechte, aus einem anderen Blickwinkel: 1979 wurde der Art. 14. d. internationalen Pakts für bürgerliche u. politische Rechte der UNO von der österr. Nationalversammlung ratifiziert, jedoch sofort unter Erfüllungsnotstand gestellt (ausgesetzt), da zur Überführung in das österr. Rechtssystem weitere Ausführungsgesetze erlassen werden hätten müssen. Diese wurden bis zum heutigen nicht Tage erlassen - wir sind also de facto seit Anbeginn der 2. Republik ohne Menschenrechte (im historischen Chaos davor war dem wohl ebenso).
Daß wir aber unter einer von der UNO/Alliierten beauftragten Regierung als Personal der Bundesrepublik Österreich leben, (wozu gibt es auch bei uns einen Personalausweis und keinen Personenausweis), war mir bisher aufgrund fehlender rechtlicher Hintergründe nicht schlüssig zugänglich und nur erahnbar. Nach dem Studium der angegebenen Quellen, bin ich noch immer nicht wirklich überzeugt davon.
Der Interpretation des ICHR des Staatsvertrages Art. 22 (13) kann ich nicht folgen. In meinen Augen steht dort, daß nur ehemalige als Vermögenschaften übertragene deutsche Vermögenswerte, die erzieherischen, kulturellen, caritativen und religiösen Zwecken dienten, in das Eigentum deutscher juristischer oder physischer Personen übertragen werden können (eben keine anderen, ausser jene welche...). Das ist etwas völlig anderes, als die Behauptung, die gesamten deutschen Vermögenschaften (was genau soll das überhaupt sein?), Rechte und Interessen können nur einer Körperschaft öffentlichen Rechts zugeführt werden... Möglicherweise bin ich aber auch ein semantischer Krüppel...
Zu prüfen wäre m. E. nach, die Tatsache, ob mit der Ratifizierung des Lissabon Vertrages nicht gegen den 2. Satz in diesem Artikel verstossen wurde, da mit dem Verlust der österr. Souveränität, die im österr.-sowjetischen Memorandum erwähnten Rechte und Vermögenschaften in ausländisches Eigentum übertragen werden und dies somit gegen den Staatsvertrag verstossen würde.
Desweiteren unterscheidet das bürgerliche Gesetzbuch sehr wohl zwischen natürlichen und juristischen Personen und definiert diese auch.
Grundsätzlich muß ich aber eingestehen, mich beschleicht seit einigen Jahren, dieses Gefühl, daß auch bei uns bezügl. dieser Thematik etwas nicht stimmen kann. Hat es z.B. bei uns je eine nach völkerrechtlichen Kriterien abgehaltene verfassungsgebende Volksabstimmung (wie es in D 1991 angedacht war, aber nicht durchgeführt wurde) gegeben? Warum gibt es Personalausweise auch bei uns? Wessen Personal sind wir? Warum waren die österr. und deutsche Währung seit 1948 wirklich aneinander gebunden, und warum wurde dieser wirtsch. "Anschluss" jetzt plötzlich geduldet, wo er doch 3 Jahrzehnte zuvor verteufelt wurde (dafür hätte ich sogar einen Erklärungsansatz)? Inwieweit schränkt der von den Siegermächten diktierte Staatsvertrag die Entfaltung, Selbsbestimmung und freie Willensausübung unserer Nation ein? Gab es Änderungen des Staatsvertrages beim Beitritt Ö zur EU? Wenn ja, welche?
Ich persönlich halte die Situation in D für unerträglich, glaube jedoch, daß jene in Ö, trotz einiger Parallelitäten, nur schwer mit der in D vergleichbar ist.
Sollten wir also tatsächlich in einer nach völkerrechtlichen Kriterien nicht anerkannten Staatsform leben, so wäre m.M.n. der beste Weg dies zu beenden, in die gem. UN Resolution A/Res/56/83 gültige staatliche Selbstverwaltung zu treten, wie das auch in D von mehreren 1000 Personen bereits praktiziert wird. Dr Frühwald ist diesbezüglich in D ganz vorne zu finden. Auf der vom Vorposter angeführten Seite, bewusst.tv, gibt es ein äußerst informatives Interview dazu. Auf
http://www.fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/ gibts Infos zur Selbstverwaltung in D.
Übrigens, gemäß der UN Charta, wäre die UNO dazu verpflichtet, sich aufzulösen, sobald Friedensverträge mit den Gegnern der "Unterzeichnerstaaten" (Deutschland und Japan) geschlossen würden.