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Inhaftierungswelle geht weiter
(MEDRUM) Die elterliche Ablehnung der Teilnahme ihrer Kinder an Theateraufführungen zur Sexualerziehung in der Grundschule hat nun zwei neue Opfer gefordert. Zwei Mütter wurden am Mittwoch in Erzwingungshaft genommen.
Gestern morgen, um kurz vor acht Uhr, wurden zwei Mütter aus Salzkotten, Anna D. und Elisabeth E., zu Hause von Polizisten abgeholt und zunächst in die JVA Bielefeld gebracht. Sie sind Mütter von 14 Kindern. Sie lehnten es aus Gewissengründen ab, ihre Kinder an der Theateraufführungt "Mein Körper gehört mir" teilnehmen zu lassen. Dieses Theaterstück zerstört nach Einschätzung dieser Mütter die Scham der Kinder und begünstigt die Pädophilie, die es angeblich verhindern soll. Die christlich lebenden Eltern sehen dies als Eingriff in ihre elterlichen Erziehungsrechte und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie können es ihren Kindern gegenüber nicht verantworten, sie an den von der Schule angeordneten Theateraufführungen teilnehmen zu lassen. Wie zuvor bereits bei anderen Elternteilen, war die Grundschule ihrer Kinder jedoch nicht bereit, einer Befreiung der Kinder von der Theateraufführung zuzustimmen. Die beiden Mütter wurden zwischenzeitlich in die JVA Gelsenkirchen gebracht, in der sie für die Dauer von 6 und 8 Tagen die verhängte Erzwingshaft absitzen sollen.
Vertraute der Familie teilten mit: "Es wäre wünschenswert, wenn viele Menschen diese beiden Frauen mit ermutigenden Briefen trösten und stärken könnten.
Vor Ostern wurden bereits zwei Familienväter verhaftet, um Erwingungshaft gegen sie zu vollstrecken. Wegen der Ablehnung der Teilnahme von Grundschulkindern an Theateraufführungen wurde in insgesamt 17 Fällen Erzwingungshaft gegen Elternteile in der Gemeinde im Raum Salzkotten verhängt und in mehreren Fällen bereits vollstreckt. Die Höchstdauer der bisher verhängten Haft beträgt derzeit 40 Tage (MEDRUM berichtete).
Die christliche Gemeinde, in der gegen diese und weitere Elternteile Erzwingungshaft verhängt oder schon vollstreckt wurde (MEDRUM berichtete), setzt sich in einem Appell gegen die Verletzung der Religions- und Gewissensfreiheit ihrer Gemeindemitglieder ein. -> Bittschrift Schutz der Gewissensfreiheit
Besonderes Verständnis für diesen Appell hat der Rechtsanwalt Armin Eckermann von "Schulunterricht zu Hause e.V.". Wie MEDRUM berichtete, drängt sich ihm die essentielle Frage auf: "Wer schützt uns Staatsbürger gegen Übergriffe des Staates in unsere Grund- und Menschenrechte?" Er sieht in einer solchen Entwicklung Grund, um das Recht der Eltern auf Erziehung und Wahrung der Gewissensfreiheit besorgt zu sein. In einem Offenen Brief hatte er von einigen Monaten an das Gericht appelliert:"Bremsen Sie den ausufernden Kulturkampf gegen die Glaubenserziehung christlicher Eltern, die loyale Bürger unserer Gesellschaft sind und deren Kinder die Schulpflicht an der Liboriusschule ansonsten vorbildlich erfüllen, im Rahmen Ihrer Amtspflicht durch Augenmaß und friedliche Lösungen und sprechen Sie die Betroffenen frei."
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Briefe können unter der Anschrift der JVA an die beiden Mütter gerichtet werden:
JVA Gelsenkirchen, Frau Anna Dojan
Aldenhofstr. 99-101, 45883 Gelsenkirchen
und
JVA Gelsenkirchen, Frau Elisabeth Elscheidt
Aldenhofstr. 99-101, 45883 Gelsenkirchen
http://www.medrum.de/?q=content/inhaftie…lle-geht-weiter
Da hast du recht!Wir müssten das Theaterstück kennen, um uns eine taugliche Meinung bilden zu können.
http://zeitwort.at/index.php?page=Thread&postID=168422#post168422
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Artikel 261. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Wie wird das enden ?
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17.11.13
8 Tage Erzwingungshaft für Väter von 9 und 11 Kindern
Staatlicher Zwang statt persönlicher Freiheit: 12-jährige Buben aus zwei Familien hatten nicht am Sexualkundeunterricht der 6. Schulklasse teilgenommen
(MEDRUM) Zwei Väter aus den Gemeinden Geseke und Niederntudorf im Raum westlich von Paderborn wurden überraschend in Erzwingungshaft genommen und in die Justizvollzugsanstalten Bielefeld und Büren verbracht. Wie aus ihrer christlichen Gemeinde mitgeteilt wurde, hatten sie zuvor zugelassen, dass ihre Söhne nicht am Sexualkundeunterricht ihrer Schule teilgenommen hatten und das daraufhin verhängte Bußgeld nicht gezahlt.
Polizeizugriff und Inhaftierung
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http://www.medrum.de/content/8-tage-erzw…-und-11-kindern