Vorerst mal vollen Respekt dafür, dass du Wege beschreitest, die vermutlich noch kein einziger Tierschützer versucht hat. Diese anderen Tierschützer müssen ganz schön verwirrt sein, wenn sie solche wichtige Anfragen nicht selbst verfertigten.
Doch, Tierschützer beschreiten am laufende Band die Wege der Einklage von Tierrechten, vor allem seit 2002 wo das Grundgesetz mit dem Artikel 20a die Rechte der Tiere miteinbeschlossen hat und der Tierschutz zum Staatsziel erklärt wurde:
Artikel 20a Grundgesetz
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26.07.2002 ( BGBl. I S. 2862)
Es gibt zahlreiche Strafverfahren und Gerichtsurteile, sowohl gegen Privatpersonen als auch gegen Behörde. Auch die bisher erzielten Erfolge mit der nicht Verlängerung der Genehmigungen von solchen Primatenversuchen in Berlin, München und Bremen wurden auf dem rechtlichen Weg durch die Initiative von Tierschützern erzielt. Nichts tut sich von allein. Es mag hier kühn erscheinen, weil Singer als schaumschlagende Autorität unantastbar erscheint, es ist aber nicht kühn, es ist realistisch: Auch Singer hat sich an die Gesetze zu halten, mediale Schaumschlägerei hin oder her. Behörde verstoßen übrigens am laufenden Band gegen die Gesetze, aus Unwissenheit, aus Schlamperei oder in einzelnen Fällen wohl auch aus Machenschaften und Korruption. Wenn keiner nachfragt, läuft alles ungestört, nichts tut sich von allein. Das Fehlverhalten von einzelnen Akteuren kann ein Rechtsstaat in einen Unrechtsstaat umwandeln.
Im Öffentlichen Recht ist das Einklagen von Rechten insofern unkomplizierter, weil jeder einzelne Bürger ganz allein, als vom Grundgesetz Art. 20 angesehen souveräner Bürger eine Behörde ohne Anwaltspflicht und ohne Gefahr auf Regreß oder auf Gegenklage anklagen kann, einzig mit seinen eigenen Argumentierungen und seiner eigenen Sprache (nach dem juristisch geltenden Prinzip „
billig und gerecht Denkenden“) und vor Gericht als befugt anerkannt wird, Verdacht auf Missstände und Unrechtmäßigkeiten prüfen zu lassen oder anzuklagen. Das ist ein mühsamer und langwieriger Weg, aber doch, der Bürger hat Macht gegenüber der Exekutive, er kennt seine Macht meisten aber nicht, oder nicht genug um sie systematisch und öfter anzuwenden. Die Missstände leben davon.