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Das auf dem Bild ist keine artemia salina, sondern ein Muschelschaler, aber auch sehr schön, oder?
Es kann auch sein, dass er weiß, dass es ihn nicht gegeben hat. ICH weiß es nicht, und da hänge ich mich ganz an den Hörmann an: Wir können es nicht wissen. Es schrieben die Sieger die Geschichte, und wenn Aussagen, die etwas anderes sagen, öffentlich verboten sind, ist es uns nicht möglich, uns umfassend zu informieren. Die hohen Strafen fürs Leugnen, bzw. die Strafbarkeit des Leugnens an sich sind jedenfalls nicht gerade überzeugende Argumente.Die einfache Antwot darauf ist, dass die Ermordung von 6 Millionen Menschen ein weit sensibleres Thema ist als die Mondlandung. Ich will mich jetzt nicht mit einer genauen Begriffsanalyse von "leugnen" abquälen, aber natürlich ist hier zu differenzieren. Wenn jemand öffentlich verbreitet, dass es den Holocaust nie gegeben hat, muss das ja wirklich kein "leugnen" sein. Es kann sein, dass der Betreffende einfach dumm, falsch informiert, spinnert oder sonst was ist. Und das wird im Einzelfall vom Gericht natürlich auch berücksichtigt und kann durchaus zu einem Freispruch führen.
Mich überzeugen die diversen youtube-Videos auch nicht grad. Jeder weiß doch, dass Hochhäuser in Großstädten gesprengt werden, wenn man sie nicht mehr braucht. Und einer, der angeblich immer dabei war, schaut auf jedem Video anders aus.Deaktiviert? (Was immer du damit meinst.) Kaum! Da gibt es ja ganze Vereinigungen mit Symposien, unzähligen Videos und Web-Auftritten. Mir ist kein Fall bekannt, dass die Behörden gegen einen 9/11-Leugner vorgegangen sind, obwohl findige Juristen da sicher einen Paragraphen finden würden. Man kann 9/11, die Mondlandung, die Kugelform der Erde, den Energieerhaltungssatz und sonst noch was ungestraft öffentlich leugnen. Da der Holocaust aber ein sehr sensibles Thema ist, kommt man bei diesem Thema mit dem Gesetz in Konflikt.
Wenn jede Zumutung zu 20 Jahren Haft führen würde, könnte man aber gleich ein Dach über die ganze Welt spannen. Da ist ein bissl eine Unsymmetrie.Natürlich ist da eine Unsymmetrie. Man kann das aber auch als eine Art "Opferschutz" sehen. Für Angehörige von Gaskammer-Opfern ist es ja tatsächlich eine Zumutung, wenn jemand dartut, dass es gar keine Gaskammern gegeben hat.
Ich glaube, das hat es nie wirklich gegeben, dass jemand systematisches Erfrieren geleugnet hat, aber Fakt ist, die Justiz reagiert nur auf Gaskammern so allergisch, obwohl es überzeugende Berichte gibt, dass Menschen auch in großer Anzahl im Winter nackt im Freien stehen mussten und mit kaltem Wasser angespritzt wurden, und dann "wissenschaftlich" beobachtet wurden, wie sie erfroren.Gesetze sind nie ganz präzise sondern bedürfen der Auslegung. Das Gesetz spricht den "nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit" an. Wenn Gefangene bewusst dem Erfrierungstod überlassen werden - was freilich nicht nur in Nazi-KZs passiert ist; wieder ein Beispiel für die Unsymmetrie - kann das wohl als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angesehen werden. Wenn jemand freigesprochen wurde, der behauptet hat, das hätte es nie gegeben, hat das Gericht vielleicht einfach nicht auf "Leugnen" sondern auf mangelnde Urteilsfähigkeit entschieden.Außerdem bedeutet das, dass der Gesetzgeber im Verbotsgesetz genau definieren muss, welche konkreten Verbrechen die Nazis begangen haben, die man dann nicht leugnen darf. Das steht nämlich im ganzen Verbotsgesetz nicht drin. ZB wurden Gefangene auch absichtlich erfroren; wenn man aber öffentlich sagt, in den KZs sind keine Gefangenen erfroren, passiert einem nichts.
Es wurden Geschichtsprofessoren ohne jede politischen Interessen verurteilt, solche, die nie gegen irgendjemanden gehetzt haben, die alle Menschen der Welt gleichermaßen schätzen,... Nur wurden die in den Medien gleich einmal als Nazis verrissen, die am liebsten gleich wieder ein Konzentrationslager bauen würden.Wenn man das Wiederbetätigungsgesetz kritisiert, sollte man sich seine Auswirkungen ansehen. Wurden hier denn tatsächlich Menschen abgeurteilt, die sympathische, intelligente politische Ansichten haben und die man sich an führender politischer Position wünschen würde? Wenn Neonazis abgeurteilt und aus dem Verkehr gezogen werden, kann das insbesondere der FPÖ nur recht sein, denn wenn's die nicht mehr gibt, hört sich auch die "Anpatzerei" von selbst auf.
Tschuldige, Uebersicht, aber da beleidigst du die Intelligenz der erdbeeramazone. Sie hat sich das sicher genau angeschaut und hätte sicher Besseres zu tun als sich damit zu beschäftigen.Du landest deswegen nicht im Gefängnis. Zwar könnte man dich in dieser Frage tatsächlich - zumindest zivilrechtlich - belangen. Das wird aber niemand tun. Du würdest ja auch nicht verurteilt werden; das Gericht würde dir nämlich sofort zugestehen, dass zu nicht aus böser Absicht sondern lediglich aus fehlendem Urteilsvermögen in Verbindung mit "Besessenheit" zu deiner Mord-Vorstellung kommst.
Warum Kronzeugenregelung? Der Täter geifert nach Seelenverwandten, und wenn er keine findet, erfindet er sie.artemia salina hat dir das schon erklärt. Es ist also eine "Kronzeugenregelung", wie es sie z.B. neuerdings auch im Wirtschaftsrecht gibt.Umgemünzt auf den "linksrechtsradikal-doppelgleisig-fahrenden?" SPÖ-Attentäterterrorist der JUSO-Innsbruck klinkt mir dieser Satz zu hochgestochen und zu kompliziert, da müsstest du mir auf die Sprünge helfen, Übersicht.
Sehe ich anders. Kriege waren noch nie so alltäglich wie in den vergangenen 100 Jahren.Man darf nicht vergessen, dass Kriege vor noch nicht allzu langer Zeit als etwas ganz Normales und Unvermeidliches angesehen wurden.
Das erreicht man aber sicher nicht mit Bomben, die auf Wohngebiete fallen gelassen werden.Demgegenüber gibt es heute durchaus Bemühungen um den Weltfrieden, wenn die Erfolge auch noch sehr bescheiden sind.
Ein Nazi war auf jeden Fall ein Kriegstreiber. Eigentlich war ein Nazi kein besonders ungewöhnlicher Kriegstreiber; er benötigt eigentlich keine spezielle Bezeichnung. Es sollte das Gesetz zum Verbot der Wiedebetätigung auf sämtliche kriegerischen Handlungen ausgedehnt werden, nicht nur auf auf "nationalsozialistische" (Was heißt das eigentlich? Sozialismus auf die Nation bezogen, also eh nix Schlimmes.). Es sollte ein Verbot der Kriegstreiberei geben. Stattdessen darf man nicht leugnen, und das ist absurd. Krieg machen darf man, ihn leugnen nicht. Man darf Geld an "Rebellen" schicken, die ganze Städte überfallen, ausrauben und anzünden, die Wasser- und Stromleitungen zerstören, um die Bewohner zu zermürben, die einfach in die Menge schießen,... und sich damit für grausam Ermordete mitverantwortlich machen. Für solche Leute wurde das Verbotsgesetz eigentlich gemacht, aber es wird nicht richtig angewendet. Es sollte eigentlich klar sein, dass KRIEG damit verhindert werden soll, wird aber nicht.Was ich als absurd finde, sind nur deine Ansätze dazu: den Begriff "Nazi" anders festlegen und Kriegsförderer mit dem Wiederbetätigungsgesetz erwischen? Wer soll denn jetzt ein (neuer) Nazi sein?
Jeder NATO-General oder auch die Soldaten eines NATO-Kommandos? Die Direktoren der Waffenfabriken oder auch die Arbeiter? Es gibt hier doch ein komplexes Gefüge von nationalem und internationalem Recht und regelmäßige Verfehlungen dagegen. Die Vorstellung, dass man den Krieg durch einen juristischen Federstrich aus der Welt schaffen könnte, ist zwar anheimelnd aber leider absurd.
Oder als letzte Alternative: Weil so einer den Holocaust einfach nur in Frage stellt, weil eben die echten Kriegstreiber und Hochpusher des Herrn Hitler (der nichts war außer grundlegender Versager von klein auf) bis heute in Klarnamen nicht deutlich erkennbar gemacht bzw. genannt wurden. Somit "dumm und zu lästig Nachfragen" wohl auch streng verboten sei?Wenn jemand öffentlich verbreitet, dass es den Holocaust nie gegeben hat, muss das ja wirklich kein "leugnen" sein. Es kann sein, dass der Betreffende einfach dumm, falsch informiert, spinnert oder sonst was ist.
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Das auf dem Bild ist keine artemia salina, sondern ein Muschelschaler, aber auch sehr schön, oder?
Ich weiß auch schon, was vom Öllinger für eine Antwort kommt. Ohne auch nur auf den Inhalt einzugehen, wird er sagen, das ist die typische Diktion der Rechtsextremisten, und uns alle wegen Wiederbetätigung anzeigen.Da ich das Thema Nazi-Beschimpfung vermutlich mehr ernst nehme als jeder Grüne, jeder Sozi oder jeder Linke habe ich mich entschlossen, die Organisation "Stoppt die Rechten" bzw. Herrn Karl Öllinger zu dieser Diskussion herzlichen einzuladen, der FPÖ-Parlaments-Klub ist zumindest informiert:
Fragen darf man immer. Das fällt nicht unter Leugnen, nicht einmal unter Zweifeln, das ja der Öllinger zB auch unter Strafe stellen will, der Gute, der.Oder als letzte Alternative: Weil so einer den Holocaust einfach nur in Frage stellt, weil eben die echten Kriegstreiber und Hochpusher des Herrn Hitler (der nichts war außer grundlegender Versager von klein auf) bis heute in Klarnamen nicht deutlich erkennbar gemacht bzw. genannt wurden. Somit "dumm und zu lästig Nachfragen" wohl auch streng verboten sei?
Von der FPÖ bekam ich schon mal das hier als Antwort:Ich weiß auch schon, was vom Öllinger für eine Antwort kommt.
Okay, schaun wir mal, was von Herrn Öllinger und "Stoppt den Rechten" kommt.
Zitat
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Re: Einladung zur Zeitwort-Diskussion
Mittwoch, 18. April, 2012 12:15 Uhr
Von:"Freiheitlicher Parlamentsklub" <parlamentsklub@fpoe.at>
An:"marie" <erdbeeramazone@yahoo.de>
Sehr geehrte Damen und Herren!
Vielen Dank für Ihr E-Mail und Ihr Interesse an der Politik der Freiheitlichen Partei Österreichs.
Aus organisatorischen Gründen können E-Mails an diese Adresse nicht beantwortet werden.
Um Anfragen an den Freiheitlichen Parlamentsklub zu richten, bitten wir Sie, das Kontaktformular unter
www.fpoe-parlamentsklub.at --> "Mein Anliegen"
zu verwenden.
Allgemeine Informationen zu Politik und Standpunkten der FPÖ entnehmen Sie bitte
unserem Parteiprogramm bzw. dem Handbuch der Freiheitlichen Partei Österreichs:
Handbuch der FPÖ: http://www.fpoe.at/fileadmin/Content/por…_FPOE_webok.pdf
Parteiprogramm der FPÖ: http://www.fpoe.at/fileadmin/Content/por…rogramm_neu.pdf
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Büro HC Strache
http://www.fpoe-parlamentsklub.at/parlamentsklub/kontakt/
Hier mal ein Link auf das Wiederbetätigungsgesetz, ich hoffe, es ist die aktuelle Fassung.
Zitat
Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz 1947) in der Fassung der Verbotsgesetznovelle 1992:
§ 3 VG (Wiederbetätigung)
Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisation, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.
Und dafür müssen unbescholtene Bürger sich heute von Grünen und Roten als Nazi beschimpfen lassen?
Zitat
Die Ziele der NSDAP:
1.) Abschaffung der Arbeitslosen durch staatliche Projekte
2.) Beseitigung der Demokratie von Weimar, Abschaffung des Parlaments und Verbot der restlichen Parteien
3.) Aufhebung der Bestimmungen des Versailer Vertrags von 1919, vor allem endgültige Einstellungen der Reparationszahlungen an die Siegermächte
4.) Verfolgung und Ausschaltung der Juden
5.) Verfolgung und Ausschaltung von Sozialdemokraten und Kommunisten
6.) Schaffung von "Lebensraum" für Deutsche auf Kosten von Polen und Russen im Osten Europas
http://www.cosmiq.de/qa/show/1447745/Wel…lf-Hitler-1933/
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Das auf dem Bild ist keine artemia salina, sondern ein Muschelschaler, aber auch sehr schön, oder?
Zitat
Verfassungsgesetz vom 8. Mai 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz 1947)...
Ich hoffe, ich mache mich jetzt nicht strafbar, aber Rassist war Hitler keiner. Er wollte keine Vermischung, hat aber zB von Jesse Owens in höchsten Tönen geschwärmt.Na natürlich ist soetwas untersagt, das versteht jedes Kind, aber wieso haben die reichen Geldgeber und Hitlerförderer das nicht auch erkannt, WAS sie da fördern? Weil es so gewollt war, richtig? Die Geldgeber WOLLTEN den Rassisten und Terroristen Hitler ganz bewusst haben und im instabilen wirtschaftskrisengebeutelten Europa als Diktator installieren. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man sonst ein Programm wie das der NSDAP gefördert und der Massenvernichtung die Mittel zur Verfügung gestellt hat.
Zum Glück ist ja das AMS privatisiert, sonst wär's Wiederbetätigung. Oder war damit die Abschaffung der Arbeitslosen gemeint?
Zitat
Die Ziele der NSDAP:
1.) Abschaffung der Arbeitslosen durch staatliche Projekte
...
3.) Aufhebung der Bestimmungen des Versailer Vertrags von 1919, vor allem endgültige Einstellungen der Reparationszahlungen an die Siegermächte
...
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Zitat von »NSDAP 1920«
Das 25-Punkte-Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
[vom 24. Februar 1920]
Das Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ist ein Zeitprogramm. Die Führer lehnen es ab, nach Erreichung der im Programm aufgestellten Ziele neue aufzustellen, nur zu dem Zweck, um durch künstlich gesteigerte Unzufriedenheit der Massen das Fortbestehen der Partei zu ermöglichen.
1. Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland.
2. Wir fordern die Gleichberechtigung des deutschen Volkes gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung der Friedensverträge von Versailles und St. Germain.
3. Wir fordern Land und Boden (Kolonien) zur Ernährung unseres Volkes und Ansiedlung unseres Bevölkerungsüberschusses.
4. Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist, ohne Rücksichtnahme auf Konfession. Kein Jude kann daher Volksgenosse sein.
5. Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in Deutschland leben können und muß unter Fremden-Gesetzgebung stehen.
6. Das Recht, über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur dem Staatsbürger zustehen. Daher fordern wir, daß jedes öffentliche Amt, gleichgültig welcher Art, gleich ob im Reich, Land oder Gemeinde nur durch Staatsbürger bekleidet werden darf.
Wir bekämpfen die korrumpierende Parlamentswirtschaft einer Stellenbesetzung nur nach Parteigesichtspunkten ohne Rücksichtnahme auf Charakter und Fähigkeiten.
7. Wir fordern, daß sich der Staat verpflichtet, in erster Linie für die Erwerbs- und Lebensmöglichkeit der Bürger zu sorgen. Wenn es nicht möglich ist, die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren, so sind die Angehörigen fremden Nationen (Nicht-Staatsbürger) aus dem Reiche auszuweisen.
8. Jede weitere Einwanderung Nicht-Deutscher ist zu verhindern. Wir fordern, daß alle Nicht-Deutschen, die seit 2. August 1914 in Deutschland eingewandert sind, sofort zum Verlassen des Reiches gezwungen werden.
9. Alle Staatsbürger müssen gleiche Rechte und Pflichten besitzen.
10. Erste Pflicht jeden Staatsbürgers muß sein, geistig oder körperlich zu schaffen. Die Tätigkeit des Einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen, sondern muß im Rahmen des gesamten und zum Nutzen aller erfolgen.
Daher fordern wir:
11. Abschaffung des arbeits- und mühelosen Einkommens.
Brechung der Zinsknechtschaft!
12. Im Hinblick auf die ungeheuren Opfer an Gut und Blut, die jeder Krieg vom Volke fordert, muß die persönliche Bereicherung durch den Krieg als Verbrechen am Volke bezeichnet werden. Wir fordern daher restlose Einziehung aller Kriegsgewinne.
13. Wir fordern die Verstaatlichung aller (bisher) bereits vergesellschafteten (Trust) Betriebe.
14. Wir fordern die Gewinnbeteiligung an Großbetrieben.
15. Wir fordern einen großzügigen Ausbau der Alters-Versorgung.
16. Wir fordern die Schaffung eines gesunden Mittelstandes und seiner Erhaltung, sofortige Kommunalisierung der Groß-Warenhäuser und ihre Vermietung zu billigen Preisen an kleine Gewerbetreibende, schärfste Berücksichtigung aller kleinen Gewerbetreibenden bei Lieferung an den Staat, die Länder oder Gemeinden.
17. Wir fordern eine unseren nationalen Bedürfnissen angepaßte Bodenreform, Schaffung eines Gesetzes zur unentgeltlichen Enteignung von Boden für gemeinnützige Zwecke. Abschaffung des Bodenzinses und Verhinderung jeder Bodenspekulation.
18. Wir fordern den rücksichtslosen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit das Gemein-Interesse schädigen. Gemeine Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. sind mit dem Tode zu bestrafen, ohne Rücksichtnahme auf Konfession und Rasse.
19. Wir fordern Ersatz für das der materialistischen Weltordnung dienende römische Recht durch ein deutsches Gemein-Recht.
20. Um jeden fähigen und fleißigen Deutschen das Erreichen höherer Bildung und damit das Einrücken in führende Stellungen zu ermöglichen, hat der Staat für einen gründlichen Ausbau unseres gesamten Volksbildungswesens Sorge zu tragen. Die Lehrpläne aller Bildungsanstalten sind den Erfordernissen des praktischen Lebens anzupassen. Das Erfassen des Staatsgedankens muß bereits mit dem Beginn des Verständnisses durch die Schule (Staatsbürgerkunde) erzielt werden. Wir fordern die Ausbildung geistig besonders veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand oder Beruf auf Staatskosten.
21. Der Staat hat für die Hebung der Volksgesundheit zu sorgen und durch den Schutz der Mutter und des Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführung der körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung einer Turn- und Sportpflicht durch größte Unterstützung aller sich mit körperlicher Jugend-Ausbildung beschäftigenden Vereine.
22. Wir fordern die Abschaffung der Söldnertruppe und die Bildung eines Volksheeres.
23. Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewußte politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. Um die Schaffung einer deutschen Presse zu ermöglichen, fordern wir, daß
a) sämtliche Schriftleiter und Mitarbeiter von Zeitungen, die in deutscher Sprache erscheinen, Volksgenossen sein müssen.
b) Nichtdeutsche Zeitungen zu ihrem Erscheinen der ausdrücklichen Genehmigung des Staates bedürfen. Sie dürfen nicht in deutscher Sprache gedruckt werden.
c) Jede finanzielle Beteiligung an deutschen Zeitungen oder deren Beeinflussung durch Nicht-Deutsche gesetzliche verboten wird und fordern als Strafe für Uebertretungen die Schließung einer solchen Zeitung sowie die sofortige Ausweisung der daran beteiligten Nicht-Deutschen aus dem Reich.
d) Zeitungen, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten. Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen eine Kunst- und Literaturrichtung, die einen zersetzenden Einfluß auf unser Volksleben ausübt und die Schließung von Veranstaltungen, die gegen vorstehende Forderungen verstoßen.
24. Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der germanischen Rasse verstoßen.
Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft den jüdisch-materialistischen Geist in und außer uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unseres Volkes nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage:
Gemeinnutz vor Eigennutz
25. Zur Durchführung alles dessen fordern wir die Schaffung einer starken Zentralgewalt des Reiches. Unbedingte Autorität des politischen Zentralparlaments über das gesamte Reich und seine Organisationen im allgemeinen.
Die Bildung von Stände- und Berufskammern zur Durchführung der vom Reich erlassenen Rahmengesetze in den einzelnen Bundesstaaten.
Gegenüber den verlogenen Auslegungen des Punktes 17 durch Gegner der Partei ist noch folgende Feststellung notwendig:[1]
Da die NSDAP. auf dem Boden des Privateigentums steht, ergibt sich von selbst, daß der Passus "Unentgeltliche Enteignung" nur auf die Schaffung gesetzlicher Möglichkeiten Bezug hat, Boden, der auf unrechtmäßige Weise erworben wurde oder nicht nach den Gesichtspunkten des Volkswohls verwaltet wird, wenn nötig zu enteignen. Dies richtet sich demgemäß in erster Linie gegen die jüdische Grundstücksspekulations-Gesellschaften.
gez. Adolf Hitler.
??? Was hat die Antwort auf die Frage, ob es den Holocaust gegeben oder nicht, mit der Namensnennung von Kriegstreibern und Hochpushern zu tun? Das eine ist eine Frage nach der Existenz, das andere eine Frage nach den Hintergründen. Ich sage, den Holocaust hat es gegeben. Wer das in Zweifel zieht, ist einfach ahnungslos, welche Fülle von Beweisen es dafür gibt. Und wenn jemand ahnungslos ist, dann sollte er halt zumindest in der Öffentlichkeit zu diesem Thema den Mund halten. Das finde ich nicht zuviel verlangt.Zitat von »Uebersicht«
Wenn jemand öffentlich verbreitet, dass es den Holocaust nie gegeben hat, muss das ja wirklich kein "leugnen" sein. Es kann sein, dass der Betreffende einfach dumm, falsch informiert, spinnert oder sonst was ist.
Oder als letzte Alternative: Weil so einer den Holocaust einfach nur in Frage stellt, weil eben die echten Kriegstreiber und Hochpusher des Herrn Hitler (der nichts war außer grundlegender Versager von klein auf) bis heute in Klarnamen nicht deutlich erkennbar gemacht bzw. genannt wurden.
Sorry, auch hier habe ich eine dezidierte Meinung. Ich beleidige zwar nicht die Intelligenz von Erdbeeramazone, aber ich stelle sie tatsächlich sehr oft in Frage. So halte ich ihre letzte Anfrage an VW nicht für sehr intelligent. Auf meine Nachfrage, wie sie überhaupt auf die Idee kommt, dass eine offensichtlich nicht unfalls- sondern fertigungsbedingte Öffnung in einem Karosserieteil Rückschlüsse auf Unfall oder Mord ermöglichen könnte, habe ich von ihr keine Antwort bekommen. Vielleicht antwortet sie jetzt darauf in dem Spezialthread. Mir selbst fällt nämlich partout keine intelligente Antwort dazu ein.Zitat von »Uebersicht« (Anm. zur Frage von Erdbeeramazone, ob sie wegen der Leugnung der offiziellen Lambichl-Darstellung ins Gefängnis kommen könnte) Du landest deswegen nicht im Gefängnis. Zwar könnte man dich in dieser Frage tatsächlich - zumindest zivilrechtlich - belangen. Das wird aber niemand tun. Du würdest ja auch nicht verurteilt werden; das Gericht würde dir nämlich sofort zugestehen, dass zu nicht aus böser Absicht sondern lediglich aus fehlendem Urteilsvermögen in Verbindung mit "Besessenheit" zu deiner Mord-Vorstellung kommst.
Tschuldige, Uebersicht, aber da beleidigst du die Intelligenz der erdbeeramazone. Sie hat sich das sicher genau angeschaut und hätte sicher Besseres zu tun als sich damit zu beschäftigen.
Kleine INFO dazuWie kann jemandem bewusst unterstellt werden, etwas zu "leugnen" (im wahrsten Sinn des Wortes hat Leugnen mit wahrhaftigem Abstreiten zu tun), wenn derjenige doch gar nicht beim "Ereignis" dabei gewesen ist, das angesprochen lang zurückliegende Ereigenis zumindest aber heftig in Zweifel stellt?
Zitat
WU-Professor
Ermittlungen gegen Franz Hörmann eingestellt
10. Mai 2012, 19:57
[list][/list]Staatsanwalt: Kein Verstoß gegen Verbotsgesetz
....
Ermittelt worden war gegen Hörmann wegen des Verdachts des Verstoßes Par. 3h Verbotsgesetz, also der Leugnung der Nazi-Verbrechen. Die Staatsanwaltschaft erachtet diesen Tatbestand für nicht erfüllt. Sie verweist im Einstellungsbescheid auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Demnach liegt "bei (allenfalls auch nur vorgetäuschter) persönlicher Unsicherheit hinsichtlich der Existenz von Gaskammern weder ein direktes noch ein indirektes Abstreiten bzw. Verneinen, wie es für die Verwirklichung des in Rede stehenden Tatbestandes durch 'Leugnen' erforderlich ist, vor".
....
http://derstandard.at/1336563154813/WU-P…ann-eingestellt
Anschlag, Brandstiftung, False Flag, Jusos, Linke, Rechte, SPÖ, Terrorismus, Vandalismus

