Rechtsprofessor: Klage gegen Cern hätte gute Chancen
Aktualisiert am 17.02.2010
Gefahr durch Schwarze Löcher: Bei den Resultaten von Sicherheitsstudien über den Teilchenbeschleuniger am Cern soll geschummelt worden sein. Dies schreibt die «Wochenzeitung» (WOZ)
Die Gewissheit, dass der neue Teilchenbeschleuniger (LHC) des
Cern sicher sei, beruht auf dem Bericht einer Cern-internen Arbeitsgruppe namens LSAG. Nun sagt ein Mitglied, das Resultat der Sicherheitsstudie habe «im Voraus festgestanden». Dies berichtet die «Wochenzeitung» (WOZ) in ihrer aktuellen Ausgabe. Die WOZ wiederum beruft sich auf die Zeitschrift «PhysicsWorld», in welcher der betreffende Mann zitiert wird.
Hat Rössler doch recht?
Anlass für den «PhysicsWorld»-Artikel war ein juristischer Aufsatz von Eric E. Johnson. Darin kommt der Rechtsprofessor zu folgendem Schluss: Eine Klage, die auf eine provisorische Verfügung gegen den Betrieb des LHC abzielte, hätte vor einem US-Gericht gute Chancen. Der Hintergrund eines allfälligen Gerichtsfalls ist die These des deutschen Physikers Otto Rössler, wonach die LHC-Experimente kleine Schwarze Löcher erzeugen und somit den Untergang der Welt einleiten könnten.
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