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Mittwoch, 13. Juni 2012, 11:47

Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzungen mit Behörden

Hallo zusammen,

Seit Jahren werden Primaten in der Universität Tübingen gequält, siehe zum Beispiel ausführliche Informationskampagnen und Protestaktionen des Vereins Ärzte gegen Tierversuche e.V.: Stoppt Affenqual in Tübingen.

Wir sind eine Gruppe von Tierversuchsgegnern und stellen die Rechtsmäßigkeit dieser langjährigen Tierversuche in Frage. Wir haben hier den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen zusammengestellt: http://webcache.googleusercontent.com/se…lient=firefox-a


Am 12.06.12 erhielten wir folgende Antwort auf unsere Beschwerde vom 21.05.12 per E-Mail von der zuständigen und verantwortlichen Behörde für die Genehmigung dieser Versuche (Regierungspräsidium Tübingen):

Zitat

Durchführung von Primatenversuchen in Tübingen
Unser Schreiben vom 14.05.2012
Ihre E-Mail vom 21.05.2012
Dr. Matthias Warler


Sehr geehrte Frau Menzel,

in Ihrer E-Mail vom 21.05.2012 erbitten Sie weitere Auskünfte zu den im Regierungspräsidium erteilten Genehmigungen zu Tierversuchen im Primatenbereich. Wir respektieren das Engagement ihrer Interessensgemeinschaft für den Tierschutz und das Eintreten gegen Tierversuche und halten eine kritische Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex „Wissenschaftliche Erkenntnisse durch Tierversuche“ für anerkennenswert.

Grundlage einer diese Dinge hinterfragenden Diskussion kann nur eine ausgewogene Information über die Ziele und wissenschaftlichen Ergebnisse einerseits und die damit verbundenen Eingriffe an Tieren im Rahmen von Tierversuchen andererseits sein. Hier geben wir Ihnen recht. Unsere Hinweise auf die Websites der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, sollten Ihnen deshalb die Möglichkeit geben, sich über laufende Studien zu informieren, um sich ein eigenes Bild über die Verfahren und erzielten Erkenntnisse machen zu können.

Ihrer E-Mail können wir außerdem entnehmen, dass Sie über die Rechtslage sehr gut informiert sind. Damit dürfte Ihnen aber auch bekannt sein, dass eine Behörde zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet ist und aus Datenschutzgründen keine detaillierten Angaben zu einzelnen Antragstellern und Anträgen machen kann.

Ihr in Ihrer Anfrage zum Ausdruck gebrachtes Anliegen, die Vorschriften für die Genehmigung von Tierversuchen zu verschärfen und die Hürden für Antragsteller deutlich anzuheben, können wir nachvollziehen. Allerdings ist diese Diskussion im gesellschaftspolitischen Raum zu führen, da letztendlich der Gesetzgeber gefordert ist, gegebenenfalls Änderungen herbeizuführen. Als an das derzeit gültige Tierschutzgesetz gebundene Behörde sind wir hier nicht der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Gabriele Reiser


Viele Grüße
Jocelyne Lopez

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Mittwoch, 13. Juni 2012, 14:41

Das Problem ist der nicht existente Ansprechpartner.

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Donnerstag, 14. Juni 2012, 07:53

Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzung mit Behörden

Am 12.06.12 erhielten wir folgende Antwort auf unsere Beschwerde vom 21.05.12 per E-Mail von der zuständigen und verantwortlichen Behörde für die Genehmigung dieser Versuche (Regierungspräsidium Tübingen):


Das ist überhaupt eine Frechheit, was sich die genehmigende Behörde hier als Beantwortung einer Anfrage über die Primatenversuche in Tübingen erlaubt und sie hat sich aus unserer Sicht zwei gravierende Fehler dabei geleistet, worauf wir in den weiteren Verlauf unserer Aktion aufbauen werden:

1) Die Behörde sagt sinngemäß in ihrer 1. Antwort aus, dass es sie nicht tangiert, was andere Behörden tun und lassen (wir hatten ja erwähnt, dass in Bremen, München und Berlin ähnliche Versuche nicht mehr genehmigt wurden):

Zitat

Zitat der Behörde: „In diesem Rahmen weisen wir darauf hin, dass es nicht unsere Aufgabe ist, das Vorgehen anderer Behörden zu bewerten. Letztendlich muss jede Behörde aufgrund der vorliegenden Daten eine Einzelfallentscheidung treffen.“

Diese Antwort ist unqualifiziert: Alle Behörden in Deutschland unterliegen denselben Prüfkriterien und denselben Gesetzen für die Genehmigungen von Tierversuchen, und es ist sehr wohl relevant, ob andere Behörden in Deutschland schon von der Nützlichkeit von ähnlichen Versuchen nicht mehr überzeugt werden konnten und sie untersagten. Allein schon wegen ihrer Verpflichtung zur Vermeidung von ähnlichen Versuchen an verschiedenen Orten, muss sich die Behörde in Tübingen sehr wohl erkundigen und berücksichtigen, was andere Behörden tun und lassen!


2) Die Behörde klatscht uns als Beantwortung unserer Fragen über die Nützlichkeit der Primatenversuche in Tübingen ein paar Links auf werberische Selbstdarstellungen im Internet der Tübinger Institute hin, die diese Versuche durchführen, nach dem Motto: „Die Tierexperimentatore selbst erklären Euch doch ganz genau, wie toll und nützlich die Tierversuche sind!“.

Das ist hoch unqualifiziert und das ist eine Frechheit! Denn nicht die Tierexperimentatore selbst haben zu prüfen, ob diese Versuche im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung vertretbar sind, sondern sehr wohl die genehmigende Behörde! Man kann ja nicht einen Werbeauftritt im Internet der Experimentatoren selbst als eine Prüfung der Nützlichkeit dieser Versuche zugrunde legen: Die Tierexperimentatoren selbst verkaufen uns in Hochglanzwerbedarstellungen irgendwelche haarsträubende Versuche als nützlich, versteht sich von selbst. Die genehmigende Behörde kann sich nicht aus der Angelegenheit zurückziehen, als ob sie damit nichts zu tun hätte, das ist eine Frechheit!


Wir bleiben dran, so geht es nicht!!!

Viele Grüße
Jocelyne Lopez

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Freitag, 15. Juni 2012, 07:00

Affenqual in Tübingen: Auseinandersetzung mit Behörden

Hallo zusammen,

Ich beziehe mich auf die unqualifizierten Antworte der Behörde, die die Primatenversuche in Tübingen genehmigen (Regierungspräsidium Tübingen) auf unsere Anfrage vom 06.05.12 und auf unsere Beschwerde vom 21.05.12 und gebe nachstehend den Text der zweiten Beschwerde wieder, die wir gestern per E-Mail eingereicht haben:

Zitat

An das Regierungspraesidium Tuebingen – Abteilung 3

Betr.: Durchfuehrung von Primatenversuchen in Tuebingen
Meine Anfrage vom 06.05.2012
Ihre Antwort vom 14.05.2012
Widerspruch und Beschwerde vom 21.05.12
Ihre Antwort vom 12.06.12
Heutiger Widerspruch und Beschwerde
Datum: 14.06.12


Sehr geehrte Frau Manz.

Ich danke fuer Ihre Antwort auf mein o.g. Schreiben vom 21.05.12. Leider kann ich Ihre Antwort nicht hinnehmen und erhebe erneut Widerspruch und Beschwerde.

Mein Anliegen ist naemlich keinesfalls eine Diskussion im gesellschaftspolitischen Raum zur Verschaerfung der Vorschriften fuer die Genehmigung von Tierversuchen zu fuehren, sondern Transparenz ueber die Primatenversuche in Tuebingen im Rahmen der seit 2002 bestehenden Bestimmungen des Tierschutzgesetztes als Staatszielbestimmung herbeizufuehren, insbesondere in Hinblick auf den § 1 TierSchG: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschoepf dessen Leben und Wohlbefinden zu schuetzen. Niemand darf einem Tier ohne vernuenftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaeden zufuegen.

Ich weise vor diesem Hintergrund erneut darauf hin, dass ich einen Mangel in der Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei den Primatenversuchen in Tuebingen vermute und fordere die Beantwortung der in meiner Anfrage vom 06.05.2012 gestellten Fragen, die allgemeingueltig sind, keine datengeschuetzten Informationen betreffen und weder in den von der Allgemeinheit zugaenglichen Informationsquellen noch in den von Ihnen angegebenen Websites der wissenschaftlichen Einrichtungen in Tuebingen, die Tierversuche durchfuehren, beantwortet werden.

Wie ich es schon in meiner Beschwerde vom 21.05.12 beanstandet habe, ist es insbesondere aus den von Ihnen verlinkten Webseiten zur werbewirksamen Selbstdarstellung der Tierversuche durch die wissenschaftlichen Einrichtungen, die diese Versuche in Tuebingen durchfuehren, nicht klar ersichtlich, ob es bei den Primatenversuchen in Tuebingen, die anscheinend in der Grundlagenforschung angesiedelt sind, ein vernuenftiger Grund gemäß § 1 TierSchG vorliegt, da ein angestrebter Vorteil weder für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen noch fuerr die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren zu erkennen ist.

Im Uebrigen ist die werbewirksame Selbstdarstellung im Internet der Institute, die diese Versuche durchfuehren, in dieser Angelegenheit voellig irrelevant, denn nicht die durchfuehrenden Institute haben dafuer zu sorgen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen respektiert werden, sondern die Behoerde, die diese Versuche genehmigen. Vor diesem Hintergrund wirkt Ihre Anmerkung in Ihrem Schreiben vom 14.05.12 voellig befremdlich, dass Ihre Behoerde sich nicht an Entscheidungen von anderen genehmigenden Behoerden fuer aehnliche Primatenversuche zu richten habe, wie zum Beispiel in Bremen, Berlin und Muenchen:

Zitat: „In diesem Rahmen weisen wir darauf hin, dass es nicht unsere Aufgabe ist, das Vorgehen anderer Behoerden zu bewerten. Letztendlich muss jede Behoerde aufgrund der vorliegenden Daten eine Einzelfallentscheidung treffen.“ Zitatende

Alle genehmigenden Behoerden in Deutschland unterliegen denselben gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Tatsache, dass sowohl andere Behoerden, als auch die Legislative und die Gerichtsbarkeit von der Gesetzkonformitaet solcher Versuche nicht ueberzeugt werden konnten und sie untersagten, ist sehr wohl im Fall der Primatenversuche in Tuebingen von Relevanz, denn niemand steht ueber dem Gesetz.

Es besteht dementsprechend ein begruendeter Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Primatenversuche in Tuebingen. Vor diesem Hintergrund moechte ich Sie dringend auf mein besonderes Beduerfnis nach Erfuellung der Art. 1 III und Art. 20 III Grundgesetz hinweisen und fordere die Beantwortung der in meiner Anfrage vom 06.05.12 gestellten Fragen, ehe ich mich veranlasst fuehle, eine Beschwerde an die naechsthoehere Instanz einzureichen.

Fuer eine Antwort bis zum 4. Juli 2012 bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Gruessen
Gabriele Menzel

Mitzeichner:
Jocelyne Lopez
Dagmar Seliger
Claudia Sunitsch
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM.INT.


Viele Grüße
Jocelyne Lopez

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Dienstag, 3. Juli 2012, 17:54

Hallo zusammen,

Am 21. Juni 2012 erhielten wir folgende Antwort per e-Mail von der zuständigen und verantwortlichen Behörde für die Genehmigung der Primatenversuche in Tübingen (Regierungspräsidium Tübingen) auf unsere Beschwerde vom 14.06.2012:


Zitat

Durchführung von Primatenversuchen in Tübingen
Unsere Schreiben vom 14.05. und 12.06.2012
Ihre E-Mails vom 06.05., 21.05. und 14.06.2012
Datum: 21.06.12



Sehr geehrte Frau Menzel,

mit unseren o.g. Antwortschreiben haben wir Ihnen schon die Rechtslage sowie insbesondere unser Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Primatenversuchen dargestellt. Zur Erteilung weitergehender und auch detaillierterer Angaben sehen wir uns aus den Ihnen mitgeteilten Gründen nicht in der Lage. Wir gehen daher davon aus, dass Ihre Anfrage insoweit bereits abschließend beantwortet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Gabriele Reiser


Viele Grüße
Jocelyne Lopez

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Dienstag, 3. Juli 2012, 20:23

Da sollten sie unbedingt eine Klage einreichen, wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof... ;)
So hoch der Geist, der uns erhebt, Es wankt der Grund, auf dem er steht.

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Dienstag, 3. Juli 2012, 20:39

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
„Keine Jagd auf meinem Grundstück!“


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 26.6.2012 sein Urteil, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften gegen die Menschenrechte verstößt.

Im Urteil im Fall “Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” der Großen Kammer (Beschwerdenummer 9300/07), das rechtskräftig ist, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute mit einer Mehrheit der Stimmen eine Verletzung von Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest.

Das Verfahren betraf die Beschwerde eines Grundstückseigentümers darüber, dass er die Jagd auf seinem Land dulden muss, obwohl er sie aus ethischen Gründen ablehnt.

Der Gerichtshof befand insbesondere, dass diese Verpflichtung Grundstücksbesitzern in Deutschland, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt. Damit folgte der Gerichtshof seinen Schlussfolgerungen in zwei früheren Urteilen, die das Jagdrecht in Frankreich und Luxemburg betrafen.

Der Fall "Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland" war bereits am 30.11.2011 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhandelt worden.
Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofs: http://www.zwangsbejagung-ade.de/downloa…mentherrman.pdf

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Dienstag, 3. Juli 2012, 22:07

Ist doch mal was Positives.
So hoch der Geist, der uns erhebt, Es wankt der Grund, auf dem er steht.

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