Die österreichische Bürgerpartei bereitet neben dem Bankenvolksbegehren nunmehr auch ein weiteres Volksbegehren vor: Das Verfassungs-Volksbegehren.
Kein Staat kann ohne einer Grundlage, eine Verfassung, existieren.
Auch Österreich hatte bis zur Verfassungsänderung am 12.Juni 1994, die den Beitritt zur EU überhaupt erst möglich machte, eine klar formulierte Bundesverfassung, die als Grundlage für die Signatarmächte des Staatsvertrages diente.
Eine Änderung dieser Verfassung hätte folglich nicht nur einer Volksabstimmung in Österreich, sondern auch einem Zugeständnis einer Verfassungsänderung der Signatarstaaten bedeutet.
Russland hat der Änderung der österreichischen Bundesverfassung und damit des Staatsvertrages, sowie dem Ausstieg Österreichs aus der immerwährenden Neutralität in den Jahren 1994 Beitritt Österreichs zur „NATO Partnerschaft des Friedens“ und 2008 (Beitritt zum europäischen Verteidigungspakt durch die Unterzeichnung des Reformvertrages) aber niemals zugestimmt.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Verfassung vor dem 12.Juni 1994 wieder herzustellen.
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