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"Der Hausverstand des normalen Menschen" funktioniert nicht, was du hier und überall feststellen kannst. Die meisten Leute leiden an Ego-Autismus, denn jeder kocht sein eigenes Süppchen und scheißt nur an eigenen Wehwehchen, die nur Folgen einer Ursache sind, herum.Organisation kenne ich soweit keine, aber die angeborene freie Fähigkeit, dass jeder normale Mensch sich seinen normalen natürlich angeborenen Hausverstand frei nicht absprechen lässt bzw. von irgendjemand unfrei absprechen lassen möchte, könnte (in Masse vereint) ein Argument sein, dass Rothschilds & Co ihre Lage überdenken müssten.
Frieden herrscht nicht!Meine persönliche Meinung, sollten unsere Herrscher wirklich auf GÄNZLICHEN WELTFRIEDEN aus sein.
"Der Hausverstand des normalen Menschen" funktioniert nicht,was du hier und überall feststellen kannst. Die meisten Leuteleiden an Ego-Autismus, denn jeder kocht sein eigenes Süppchen und scheißt nur an eigenen Wehwehchen, die nur Folgen einer Ursache sind, herum.Organisation kenne ich soweit keine, aber die angeborene freie Fähigkeit, dass jeder normale Mensch sich seinen normalen natürlich angeborenen Hausverstand frei nicht absprechen lässt bzw. von irgendjemand unfrei absprechen lassen möchte, könnte (in Masse vereint) ein Argument sein, dass Rothschilds & Co ihre Lage überdenken müssten.
Frieden herrscht nicht!Meine persönliche Meinung, sollten unsere Herrscher wirklich auf GÄNZLICHEN WELTFRIEDEN aus sein.
Was er draus macht? Am besten dich sperren, Admin du bist gefragt!
Ölver kann ja wiederkommen .... irgendwann ... wie Insider mittlerweile ja wissen.
Zitat
Mit dem Ja zum Beitritt Österreichs in die Europäische Union am 12. Juni 1994 haben die Österreicherinnen und Österreicher keinen Freibrief für jede Entwicklung der EU gegeben! Die EU entwickelte sich zur Haftungsunion und funktionalen Bundesstaat. Der Beitritt in die EU und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon sind verfassungswidrig. Das Volksbegehren wurde am 20.12.2011 im Innenministerium eingereicht, aber nicht angenommen. Mehr in Kürze! Autor der Webseite: Helmut Schramm
Auf ein Neues!
Zitat
Verfassungsgerichtshof: Handlanger der Politik?
Plattform für den Austritt aus der EU: "Jetzt erst recht"
Zeiselmauer/Laaben (OTS) - Mit den Worten "Jetzt erst recht"
kommentieren die Betreiber des "Volksbegehrens für den Austritt aus
der EU" die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auf Abweisung des am 20.12.2011 mit
fast 10.000 Unterstützungserklärungen ordnungsgemäß eingereichten
Volksbegehrens. Die hanebüchene Begründung des VfGH gründet sich auf
eine Forderung, die im Volksbegehrensgesetz, welches von den
Betreibern präzise eingehalten wurde, gar nicht verlangt wird: es
müsse nämlich der volle Text des Volksbegehrens nicht nur im
"Einleitungsantrag" (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern auch auf
der "Unterstützungs-Erklärung" (wie eben nicht gesetzlich
vorgeschrieben) stehen.
Dazu die Initiatorin des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge
Rauscher: "Dieser an den Haaren herbeigezogene und formal inkorrekte
Ablehnungsbescheid des VfGH kann nur politisch motiviert sein, weil
dieses Thema kurz vor dem Zusammenbruch des Euro und bei der
bekanntlich besonders EU-kritischen österreichischen Bevölkerung am
liebsten totgeschwiegen werden soll. Da es in Österreich aber keine
rechtliche Instanz mehr gibt, bei der man ein "Erkenntnis" des VfGH
anfechten kann, ist die weitere Vorgangsweise für uns klar: Wir
werden das Volksbegehren neu aufrollen, diesmal mit
Unterstützungserklärungen, auf denen der volle Wortlaut des
Einleitungsantrags abgedruckt ist. Innenministerin und politisch
gleichgeschalteter Verfassungsgerichtshof zwingen damit die Bürger,
Kleingedrucktes zu unterschreiben."
Volksbegehren-Sprecherin Rauscher weiter: "Wir sind aber
überzeugt, daß mittlerweile viele BürgerInnen quer durch sämtliche
Partei-"Lager" die ausbeuterische und undemokratische EU mit ihrer in
den Abgrund führenden Finanzpolitik so satt haben, daß sie das
EU-Austritts-Volksbegehren auch dann unterstützen werden, wenn wir
auf den Unterstützungs-Erklärungen nicht mehr groß drauf schreiben
dürfen, worum es eigentlich geht, nämlich um den AUSTRITT AUS DER EU.
Davor haben Marionetten-Politiker und -Richter offenbar die
allergrößte Angst! Ob es den Verfassungsrichtern dabei bewußt ist,
daß Sie nicht von "Brüssel" sondern von österreichischen
Steuerzahlern bezahlt werden?"
Die Verfassungsrichter bedienen sich in ihrer ablehnenden
Begründung nämlich übler Methoden, indem sie wörtlich in ihrem
"Erkenntnis" schreiben: "In diesem Zusammenhang ist daher auch
unbeachtlich, ob die Unterstützer im vorliegenden Fall tatsächlich
über den Inhalt des Volksbegehrens getäuscht wurden oder allenfalls
(!) auch zur Unterstützung des am Einleitungsantrag angeführten
Wortlauts bereit gewesen wären." D.h. mit anderen Worten, der
Kernpunkt des VfGH-"Erkenntnisses" - ebenso wie jener des diesem
zugrunde liegenden Bescheides der Innenministerin - gründet auf
reiner Spekulation! Die Realität ist, daß die amtlichen, gemäß
Volksbegehrensgesetz notwendigen Formblätter bereits vorgegeben sind.
Text und Wortlaut des Volksbegehrens sind demnach - und v.a. auch
nach dem Volksbegehrensgesetz - nur im Einleitungsantrag voll
auszuführen, während in der Unterstützungs-Erklärung nur die
"Angelegenheit" des Volksbegehrens zu bezeichnen ist, Text oder
genauer Wortlaut des Volksbegehrens sind darin nicht verlangt.
....
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2…ger-der-politik