@ xukomu
Hab was gefunden :-)
@ Frau Lopez
Also Frau Lopez, Ihr Zitat stellt im Kontext eine Lüge dar und suggeriert, ich hätte etwas mit Esowatch zu tun. Ich denke, es wird Zeit, dass sie da eine Korrektur vornehmen. Ich habe ihnen untersagt, mich zu zitieren, noch dazu in dieser Art.
Beleidigung § 185 StGB
[...]
Üble Nachrede § 186 StGB
[...]
Verleumdung § 187 StGB
[...]
Leider ist Ihr Blog durchzogen von diesen laienhaften juristischen Unwahrheiten. Also, die Rechtslage ist folgende. Die Beleidigungsdelikte im 14. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB stellen Antragsdelikte dar. Hätten sie weiter gelesen, wäre es selbst Ihnen mölglich gewesen sich dieser wissenschaftlichen Erkenntnis mühelos zu nähern.
§ 194 Strafantrag
(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. [...]
Ihre Aussage vom Offizialdelikt (diese Begrifflichkeit ist mir so unbekannt), ist damit völlig falsch.
Darüber hinaus findet sich im § 194 StGB lediglich die Aussnahme, dass vor dem Hintergrund, dass der "Beleidigte" ein Verfolgter des Nationalssozialismus oder einer anderen Gewalt- oder Willkürherrschaft war, von einem Antrag abgesehen werden kann, wenn der Geschädigte der Straferfolgung nicht widerspricht.
Es gibt reine Antragsdelikte und Mischdelikte. Letztere sind eben die, die bei öffentlichem Interesse auch ohne Antrag verfolgt werden können. Interessant, dass es dann bei vorliegendem öffentlichen Interesse auch gar keine Rechtsmittel gegen die Strafverfolgung möglich sind.
Die Beleidigungsdelikte sind reine Antragsdelikte, daher ist eine Strafverfolgung nur dann möglich wenn ein Antrag vorliegt oder ohne Antrag in der in § 194 StGB beschriebenen Art. Aber in diesem Fall wird auch kein Offizialklagedelikt daraus, weil der Widerspruch des Geschädigten der Strafverfolgung entgegen steht.
Also, bevor Sie weiter mit Ihrem gefährlichen Unwissen wilde Behauptungen und Unwahrheiten einstellen, meine Rechte allerdings mit dem Zitat in Ihrem Blog, vor allem in diesem Zusammenhang, verletzen, sollten sie meiner Aufforderung nachkommen, bevor ich von meinem Antragsrecht gebrauch mache und auch noch eine öffentliche Gegendarstellung in Ihrem Blog erklagen werde.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir beide nahe genug beisammen wohnen, so dass die Wege zu den Gerichten keine außerordentliche Mühe für mich darstellen.