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Es wäre natürlich normaler Weise davon auszugehen, dass niemand schlampige Ermitlungen verteidigt bzw. solche als ordentliche ausgibt. Aber dass dem leider nicht so ist, müssen wir - auch wenn wir es als an einen funktionierenden Rechtsstaat "glaubende" Bürger kaum wahrhaben wollen - wohl oder übel zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich allerdings dabei nicht um eine dem Zufall entspringende, "gleichgültige" Fahrlässigkeit, sondern vielmehr um eine "verordnete", d. h. absichtlich praktizierte "Schlamperei". Der Vorwurf geht daher klarerweise nicht primär an die "gewöhnlichen" Polizisten, die (vielleicht von Ausnahmen abgesehen) Besseres im Sinn gehabt hätten - aber "Befehl ist Befehl" - auch wenn er unrechtmäßig ist. Und wer ist schon der "Übermensch", der sich darüber hinwegzusetzen wagt? An welches System wir hier Anklänge finden, ist eine sehr einfach zu beantwortende Frage...
Amadeus
Es gab nirgends einen angeprallten Wegweiser, der einen Airbag auslösen hätte können und die angewühlte Böschung, die lt. Spuren das erste und einzige Hindernis für das Auslösen des Airbags bei 142 km/h war, ist ca. 45 m vor der Endlage des Fahrzeugs. Ab dem "Katapult" konnte das Fahrzeug fliegen oder bremsen - beides ging nicht. Wenn es flog, dann konnte es den Hydranten nicht treffen, welcher angeblich ca. 20 m nach dem Katapult stand. Interessant bleibt dazu, dass der Hydrant selbst ca. 20 m nach der Endlage des Fahrzeugs liegen blieb. Welche Energie kann dafür verantwortlich gewesen sein?Ein Fahrzeug prallt gegen einen Wegweiser, wühlt sich durch dien Böschung, knallt gegen einen Betonsockel, wodurch eine Masse von 2 Tonnen in die Luft gehoben wird und dort eine Strecke X zurücklegt, bis es zum stehen kommt. Und die Experten hier berechnen den Anhalteweg mit einer Fahrschulformel.
Es wäre natürlich normaler Weise davon auszugehen, dass niemand schlampige Ermitlungen verteidigt bzw. solche als ordentliche ausgibt. Aber dass dem leider nicht so ist, müssen wir - auch wenn wir es als an einen funktionierenden Rechtsstaat "glaubende" Bürger kaum wahrhaben wollen - wohl oder übel zur Kenntnis nehmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (20. Januar 2012, 18:11)
Welches Hindernis hat die platte Front verursacht?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (20. Januar 2012, 18:33)
Der Anhalteweg, berechnet mit nuuuuuuuuur 140 km/h müsste an die 200 Meter betragen haben bzw. ein Hydrant, der in der Nacht noch nicht bei "spurengesicherter Polizeimarke U" liegt, zählt als "Hindernis" gar nicht ...Es gab nirgends einen angeprallten Wegweiser, der einen Airbag auslösen hätte können und die angewühlte Böschung, die lt. Spuren das erste und einzige Hindernis für das Auslösen des Airbags bei 142 km/h war, ist ca. 45 m vor der Endlage des Fahrzeugs. Ab dem "Katapult" konnte das Fahrzeug fliegen oder bremsen - beides ging nicht. Wenn es flog, dann konnte es den Hydranten nicht treffen, welcher angeblich ca. 20 m nach dem Katapult stand. Interessant bleibt dazu, dass der Hydrant selbst ca. 20 m nach der Endlage des Fahrzeugs liegen blieb.
Kapier ich nicht,war das jetzt ironisch gemeint?Welches Hindernis hat die platte Front verursacht?
Du fragst nocheinmal okay, hier ist der Link zur eigentlichen Erklärung, dieser entkommt soweit weder Gutachter noch Staatsanwalt, wenn doch, würde ich mich für meinen Zeitaufwand schämen:
WARUM die rechte Front des Unfallfahrzeuges platt ist ...
http://megatreff.at/aktuelles.html?&tx_m…_pi1[tid]=12749