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Wegen Trunkenheit am Steuer wurde Stephen Slevin in New Mexico festgenommen und fast zwei Jahre in seiner Zelle vergessen. Nun erhält er 22 Millionen Dollar Entschädigung.
22 Monate saß der heute 58-jährige Stephen Slevin aus New Mexico im Gefängnis. Sein Vergehen: Er war bei einer Verkehrskontrolle im August 2005 betrunken am Steuer eines als gestohlen gemeldeten Wagen erwischt worden. Das Besondere an diesem Fall: Slevin wurde nie verurteilt, nicht einmal einem Richter vorgeführt wurde er während seiner fast zwei Jahre dauernden Haft, die erst im Juni 2007 endete. Jetzt wurde ihm für die beispiellose Verletzung seiner Bürgerrechte eine Entschädigung in Höhe von 22 Millionen Dollar zugesprochen.
"Sie haben ihn in Einzelhaft gegeben und dann ignoriert", sagte Slevins Anwalt Matthew Coyte dem US-Nachrichtensender CNN. Als Grund für die Isolation vermutet Coyte die Vergangenheit seines Mandanten. Slevin ist seit langer Zeit psychisch krank. Deswegen wehrte er sich auch nicht gegen seine Behandlung. "Er zog sich immer weiter zurück. Seine psychischen Probleme verschlechterten sich durch den Mangel an menschlichem Kontakt und medizinischer Betreuung", so Coyte. Bis heute leidet Slevin an post-traumatischem Stress.
Unterernährung und Pilzbefall
Durch die mangelhafte Ernährung während seiner Haft verlor Slevin mehrere Kilo an Gewicht, durch den Bewegungsmangel entwickelte er Druckgeschwüre. Zudem litt er an Pilzbefall und Zahnproblemen. Die medizinische Versorgung war desaströs: Als Slevin heftige Zahnschmerzen hatte, musste er sich den kranken Zahn selbst ziehen, weil seine Hilfsappelle ungehört verhallten.
Nach 22 Monaten Untersuchungshaft wurde der Fall Stephen Slevin von den Behörden fallengelassen, der Häftling freigelassen - und klagte. "Es ist mir nie ums Geld gegangen", erklärte Slevin, nachdem ihm das Bundesgericht in Santa Fe am 25. Jänner 22 Millionen Dollar Entschädigung zugesprochen hatte. Sein Anwalt hofft, dass dieses Urteil ein Zeichen setzt für eine bessere Behandlung von Häftlingen in den USA, insbesondere für jene mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.
http://kurier.at/nachrichten/4483181-22-…e-vergessen.php
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Es wird ernst: Polizei erhält (noch) mehr Rechte
31.01.2012 | 18:33 | ANDREAS WETZ (Die Presse)
Bald darf der Staatsschutz Bürger überwachen, die zwar nicht straffällig wurden, die er allerdings für gefährlich hält. Das kann Grundrechte einschränken - und erhöht für die Behörde den Erfolgsdruck.
Wien. Wie tief darf die Exekutive zum Schutz von Freiheit und Bürgerrechten in ebendiese eingreifen? Bei der Beantwortung dieser Frage – und der bevorstehenden Reformierung des eben diese Kompetenzen regelnden Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) – gehen die Meinungen weit auseinander.
Fest steht: Morgen, Donnerstag, wird der Innenausschuss des Parlaments das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit neuen Befugnissen ausstatten. So darf der Inlandsnachrichtendienst ab voraussichtlich 1.April 2012 auch gegen Einzelpersonen ermitteln, die bisher noch keinerlei Straftat begangen haben, eine ebensolche aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen – Stichwort Terrorismus – jedoch theoretisch verüben könnten. Und das mit umfassenden Methoden. Zum Arsenal der sogenannten „erweiterten Gefahrenerforschung“ des Staatsschutzes gehören Datenermittlungen jedweder Art, Auskunftseinholung und Observation.
Künftig ebenfalls erlaubt ist der Einsatz von Peilsendern, die bisher schon mögliche Ortung von Mobiltelefonen wird ausgeweitet. So dürfen künftig auch Handys von Dritten angepeilt werden, die sich – auf Basis von Vermutungen – in der Nähe der Zielperson aufhalten könnten.
Pro: All dies ist – anders als bei der Aufklärung bereits begangener Verbrechen – ohne richterliche Genehmigung möglich. Ist deshalb – wie Kritiker meinen – die Freiheit jedes Einzelnen in Gefahr? Zumindest nicht zwangsläufig.
Jede Gefahrenerforschung ist vom (formal unabhängig gestellten) Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums zu genehmigen. Verweigert er die Zustimmung, rückt kein Beamter aus.
Die Voraussetzungen für eine Genehmigung sind eng gefasst. Zwei Bedingungen sind zu erfüllen. Erstens: Die Person muss – beispielsweise einen Anschlag – gutheißen oder die dafür nötigen Mittel (etwa Sprengstoff) und Kenntnisse (Bombenpläne) besitzen. Zweitens: Die erwartbare Gefährdung für Menschen oder Sachen muss hoch sein.
Das klingt theoretisch. In der Praxis, glaubt sogar BVT-Direktor Peter Gridling, hätte aber wohl nicht einmal das berühmt gewordene „Manifest“ des norwegischen Attentäters Anders Breivik dazu gereicht, um mit der Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden Anschlags zu argumentieren. Wozu also das Ganze?
Die Polizeibefugnisse für die Aufklärung von Verbrechen in Planung sind aus gutem Grund beschränkt. Bei einem Bankräuber, der mit Maske und Waffe die Schalterhalle betritt, es sich im letzten Moment jedoch anders überlegt, gibt es für die Exekutive nichts zu tun. Und die Meinungsfreiheit garantiert (Ausnahme: NS-Verbotsgesetz), dass auch krude Weltanschauungen erlaubt sind.
Im Fall von Terrorismus sehen Staaten jedoch nun höhere Güter gefährdet – und gewähren den Behörden Sonderrechte zur Früherkennung. Das hat – wenn Ermittlungen und deren Kontrolle funktionieren – auch Vorteile. Bei aller Kritik von Grundrechts- und Datenschützern besteht nämlich die Chance, dass Terroranschläge verhindert werden. Unter anderem auch aus folgendem Grund:
Mit dem Inkrafttreten der SPG-Novelle steht das BVT unter Beobachtung. Wo das Gesetz bisher Ermittlungen gar nicht zuließ – nämlich im weiteren Vorfeld theoretisch möglicher Terrorakte – steht der Inlandsnachrichtendienst künftig in der Pflicht zu handeln – und dem Parlament über ebendieses Handeln Rechenschaft abzulegen.
Kontra: Und dennoch sieht Transparenz anders aus. Welche Gefahren das BVT nämlich tatsächlich erforscht, bleibt geheim. Der zuständige Unterausschuss ist – genauso wie der Rechtsschutzbeauftragte – zu Verschwiegenheit verpflichtet. Missbräuchlicher Einsatz von Befugnissen käme kaum jemals an die Öffentlichkeit. Eine Regelung, die nicht gerade Vertrauen schafft. Die Skepsis gegenüber einer Gedankenpolizei, die im kleinen Kreis argumentiert, welche Weltanschauung nun gefährlich ist und welche nicht, ist groß.
Dabei scheint das Misstrauen zwischen Bürgern und Staat auf Gegenseitigkeit zu beruhen. Das Innenministerium hat nicht vor, die vom BVT mit Ermittlungen bedachten Personen darüber zu informieren. Das trifft weniger Terroristen, die das spätestens bei ihrer Festnahme erfahren. Bürger, bei denen sich die Annahmen des Staatsschutzes nicht bestätigen, erfahren niemals, dass sie unter Beobachtung standen. Immerhin ist das Amt dazu verpflichtet, alle ermittelten Informationen nach neun Monaten aus seinen Archiven und Datenbanken zu löschen.
Wobei: Sicherheit schafft auch das nicht. 2011 geriet der Verfassungsschutz unter anderem deshalb in die Schlagzeilen, weil er die ehemalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer in einer internen Liste als politische Extremistin führte. Grund war eine unangemeldete Flugblattaktion Maurers im Parlament. Nach dem Bekanntwerden des Listings entschuldigte das BVT den Umstand mit menschlichem Versagen. Fehler könnten schließlich jedem einmal geschehen.
Das größte Risiko des neuen SPG ist jedoch die Signalwirkung, die davon ausgeht. Was der Bürger bisher zur Kenntnis nahm: Seit den Anschlägen vom 11.September 2001 diente jedes weitere Ereignis zur Rechtfertigung noch weiterer Befugnisse für die Behörden. Ein Ende ist nicht in Sicht.
http://diepresse.com/home/panorama/oeste…och-mehr-Rechte
Solche Vorgehensweisen sind natürlich ein Grund dem Staat und seinen Komplizen noch weniger zu trauen.Dabei scheint das Misstrauen zwischen Bürgern und Staat auf Gegenseitigkeit zu beruhen. Das Innenministerium hat nicht vor, die vom BVT mit Ermittlungen bedachten Personen darüber zu informieren. Das trifft weniger Terroristen, die das spätestens bei ihrer Festnahme erfahren. Bürger, bei denen sich die Annahmen des Staatsschutzes nicht bestätigen, erfahren niemals, dass sie unter Beobachtung standen. Immerhin ist das Amt dazu verpflichtet, alle ermittelten Informationen nach neun Monaten aus seinen Archiven und Datenbanken zu löschen.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (1. Februar 2012, 13:27)
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Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen "Schutzlücke" durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Die Studie kommt zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche immer wieder behauptete Lücke nicht besteht. Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden.
Der CCC publiziert das 271-seitige Dokument, um endlich eine faktenbezogene Diskussion um die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. "Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. "Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen." Das Gutachten vom Juli 2011 betrachtet detailliert Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Aber auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten.
Weiterhin verglichen die MPI-Forscher die Situation und Entwicklungen in anderen europäischen Ländern und zogen auch die Daten aus der auf EU-Ebene durchgeführten, äußerst unzureichenden "Evaluation" heran. Zudem wurden Ermittler, Staatsanwälte und Richter befragt. Auch im direkten Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die derzeit eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ist keine deutsche "Schutzlücke" feststellbar.
Die Studie bemängelt weiterhin das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen zu den Auswirkungen der anlaßlosen Massenerfassung. Auch in Zukunft sind solche wissenschaftlichen Evaluationen aus Kostengründen nicht einmal geplant. Entsprechend werden von den Befürwortern der anlaßlosen Massenspeicherung lediglich Einzelfälle herangezogen, um die Notwendigkeit der Datenhalden herbeizureden.
"Der hartnäckige Unwille, technische Ermittlungsmaßnahmen, die tief in Grundrechte eingreifen, einer regelmäßigen neutralen Evaluierung zu unterwerfen, setzt sich hier fort", erklärte CCC-Sprecher Frank Rieger. "Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden sehen offenbar keinen Bedarf an einer sachlichen, faktengestützten Diskussion und versuchen stattdessen immer wieder, mit Einzelfällen und Anekdoten die öffentliche Meinung zu manipulieren." Laut dem MPI-Gutachten halten solche in der öffentlichen Debatte gern verwendeten Fallbeschreibungen einer nüchternen wissenschaftlichen Überprüfung oftmals nicht stand.
Selbst beim Lieblingsthema der Sicherheitspolitiker, dem islamistischen Terror, liegen keinerlei Hinweise dafür vor, daß auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten, wie die MPI-Untersuchung feststellt.
Das Gutachten betrachtet nüchtern die kriminologischen Effekte der Vorratsdatenspeicherung und kommt zu dem eindeutigen Schluß, daß die behauptete Schutzlücke nicht besteht. Nicht erst aufgrund dieser Erkenntnis fordert der CCC daher erneut, auf eine massenhafte verdachtslose Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verzichten.
Links:
Gutachten des MPI: "Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten"
http://www.ccc.de/de/updates/2012/mythos-schutzluecke
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (2. Februar 2012, 07:48)
So weit denke ich da gar nicht "was das kosten würde", du meinst wohl die ordentliche und seriöse "Aufklärung von beschatteten Person danach".Was das wieder kosten würde ...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (3. Februar 2012, 13:40)
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