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Zitat
Zitat Lexikonverlag Brockhaus:
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2. Die Relativitätstheorie fand in der wissenschaftlichen Welt allgemein eine sehr rasche Anerkennung. Kritik wurde von einzelnen aus eher welt¬anschaulichen Gründen angebracht.
Während die Einwände Ernst Gehrkes naturphilosophischer und erkenntnis-theoretischer Art waren, ging die physikalisch unhaltbare Kritik aus der sogenannten “deutschen Physik” im Dritten Reich auf den nationalsozia¬listischen Rassismus und Antisemitismus zurück. Prominenteste Vertreter waren die Nobelpreisträger Philipp Lenard und Johannes Stark. Sie be¬gannen sich nach Ende des Ersten Weltkriegs nationalistischen und anti¬semitischen Positionen zuzuwenden und zählten schließlich zu den führen¬den Köpfen der nationalsozialistischen Propaganda, die auf die Ausgren¬zung und Abwertung einer angeblich “jüdischen Wissenschaft” zielte. Dabei stuften sie die Relativitätstheorie Einsteins als abstraktes mathematisches Konstrukt ohne Wirklichkeitsbezug ein, das mit seiner Unanschaulichkeit dem “jüdischen Denken” entspringe und einem “ger¬manisch-deutschen Naturbild” zuwiderlaufe.
Lenard stellte der Einsteinschen Theorie eine komplizierte Weiterent¬wicklung der Äthertheorie mit mehreren gegeneinander bewegten Ätherarten entgegen. Aber weder waren die Argumente gegen die Relativitätstheorie physikalisch in irgendeiner Weise stichhaltig, noch wurde die wenig überzeugende Äthertheorie Lenards von nicht-nationalsozialistischen Wissenschaftlern ernst genommen. Eigentlicher Ursprung der Angriffe war nur die nationalsozialistische Ideologie. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Biographien, die Ihnen auch weiterführende Literaturangaben bieten.
3. Die Relativitätstheorie ist heute fest in der Physik etabliert und wird von seriösen Wissenschaftlern nicht angezweifelt. Zahlreiche und immer genauer durchgeführte Experimente bestätigen sie in ausgezeich¬neter Weise. Nicht zuletzt fußen auf der speziellen Relativitätstheorie auch erfolgreiche quantenphysikalische Theorien wie die Quantenelektro¬dynamik, die selbst wieder sehr genau mit Experimenten übereinstimmt. Versuche einzelner heutiger Autoren, die Relativitätstheorie zu “wider¬legen“, sind meist philosophisch-weltanschaulich motiviert und bleiben physikalisch oberflächlich oder in Widersprüchen hängen. Davon zu unter¬scheiden sind die ernsthaften wissenschaftlichen Bemühungen, die allge¬meine Relativitätstheorie quantenphysikalisch zu verallgemeinern – so wie die Relativitätstheorie ihrerseits die Newtonsche Mechanik verallge¬meinert hat – und eine Theorie der “Quantengravitation” zu entwickeln. Als ein wichtiger Vertreter dieses Zweiges der theoretischen Physik sei nur der, auch durch die Medien bekannte, britische Physiker Stephen Hawking genannt.
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Datum 14.08.06:
Subject: Forschungsgruppe G. O. Müller; Kritik an der Relativitätstheorie
Sehr geehrte Frau Lopez,
sie haben unter dem 31. Juli der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, Mitglied des Deutschen Bundestages, unter der Überschrift “Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 5 des Grundgesetzes” eine E-Mail zugesandt. Frau Bundesministerin Dr. Schavan lässt Ihnen danken und hat das Schreiben dem Referat “Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung” im BMBF zur Beantwortung übergeben.
Es soll zuallererst darauf hingewiesen werden, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus grundsätzlichen Erwägungen keine Stellungnahme zu wissenschaftlichen Thesen und Theorien abgibt. Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung sind unter den Experten in der Wissenschaft selbst zu diskutieren. Hierzu gehört auch die von der Forschungsgruppe G. O. Müller vorgebrachte Kritik an der Speziellen Relativitätstheorie von A. Einstein aus dem Jahre 1905.
Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungsgruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Jürgen Richter
Prof. Dr. Juergen Richter
Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Referat 711, 53175 Bonn
Zitat
Datum: 07.03.2012
Betreff: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Bezug: Ihre E-Mail vom 20.02.2012
Sehr geehrte Frau Lopez,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.02.2012 an Frau Bundesministerin Prof. Dr. Schavan.
Frau Prof. Dr. Schavan hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich möchte Ihnen zunächst versichern, dass ich Ihre E-Mail mit großer Aufmerksamkeit gelesen habe. An dieser Stelle weise ich Sie jedoch darauf hin, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist. Für Fragen der schulischen Bildung - und somit auch für Unterrichtsinhalte - sind entsprechend unserer föderalen staatlichen Ordnung die Länder verantwortlich.
Deshalb sollte hier der Kontakt mit
* dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder - KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Taubenstr. 10, 10117 Berlin, Tel: 030-25418-3, E-Mail: poststelle@kmk.org<mailto:poststelle@kmk.org> bzw. Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz, Email: schulen@kmk.org<mailto:schulen@kmk.org>)
oder / und in Ihrem Fall
* dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Völklinger Str. 49, 40221 Düsseldorf, Tel: 0211-58 67-40, E-Mail: poststelle@msw.nrw.de<mailto:poststelle@msw.nrw.de>)
aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martina Homt
_____________________________________
Referat 324 - Frühe und allgemeine Bildung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
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An
Sekretariat der Kultusministerkonferenz der Länder
KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik) poststelle@kmk.org
und
Schulwesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz schulen@kmk.org
Betr.: Vermittlung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Auskunft vom 07.03.2012 des Referats 324 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sind Sie zuständig und verantwortlich um meine folgende Anfrage zu beantworten:
Einem Lehrer, der Informationen über die Kritik der Relativitätstheorie zur Unterrichtsgestaltung anforderte, wurde 1994 folgende Auskunft vom Lexikonverlag Brockhaus erteilt:
Zitat
Zitat Lexikonverlag Brockhaus:
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2. Die Relativitätstheorie fand in der wissenschaftlichen Welt allgemein eine sehr rasche Anerkennung. Kritik wurde von einzelnen aus eher weltanschaulichen Gründen angebracht.
Während die Einwände Ernst Gehrkes naturphilosophischer und erkenntnis-theoretischer Art waren, ging die physikalisch unhaltbare Kritik aus der sogenannten “deutschen Physik” im Dritten Reich auf den nationalsozia¬listischen Rassismus und Antisemitismus zurück. Prominenteste Vertreter waren die Nobelpreisträger Philipp Lenard und Johannes Stark. Sie be¬gannen sich nach Ende des Ersten Weltkriegs nationalistischen und anti¬semitischen Positionen zuzuwenden und zählten schließlich zu den führenden Köpfen der nationalsozialistischen Propaganda, die auf die Ausgren¬zung und Abwertung einer angeblich “jüdischen Wissenschaft” zielte. Dabei stuften sie die Relativitätstheorie Einsteins als abstraktes mathematisches Konstrukt ohne Wirklichkeitsbezug ein, das mit seiner Unanschaulichkeit dem “jüdischen Denken” entspringe und einem “germanisch-deutschen Naturbild” zuwiderlaufe.
Lenard stellte der Einsteinschen Theorie eine komplizierte Weiterent¬wicklung der Äthertheorie mit mehreren gegeneinander bewegten Ätherarten entgegen. Aber weder waren die Argumente gegen die Relativitätstheorie physikalisch in irgendeiner Weise stichhaltig, noch wurde die wenig überzeugende Äthertheorie Lenards von nicht-nationalsozialistischen Wissenschaftlern ernst genommen. Eigentlicher Ursprung der Angriffe war nur die nationalsozialistische Ideologie. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Biographien, die Ihnen auch weiterführende Literaturangaben bieten.
3. Die Relativitätstheorie ist heute fest in der Physik etabliert und wird von seriösen Wissenschaftlern nicht angezweifelt. Zahlreiche und immer genauer durchgeführte Experimente bestätigen sie in ausgezeich¬neter Weise. Nicht zuletzt fußen auf der speziellen Relativitätstheorie auch erfolgreiche quantenphysikalische Theorien wie die Quantenelektrodynamik, die selbst wieder sehr genau mit Experimenten übereinstimmt. Versuche einzelner heutiger Autoren, die Relativitätstheorie zu “widerlegen“, sind meist philosophisch-weltanschaulich motiviert und bleiben physikalisch oberflächlich oder in Widersprüchen hängen. Davon zu unterscheiden sind die ernsthaften wissenschaftlichen Bemühungen, die allge¬meine Relativitätstheorie quantenphysikalisch zu verallgemeinern – so wie die Relativitätstheorie ihrerseits die Newtonsche Mechanik verallgemeinert hat – und eine Theorie der “Quantengravitation” zu entwickeln. Als ein wichtiger Vertreter dieses Zweiges der theoretischen Physik sei nur der, auch durch die Medien bekannte, britische Physiker Stephen Hawking genannt.
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Die Schüler und Studenten dürfen dementsprechend von einer im öffentlichen Bildungssystem zugelassenen Unterrichtsquelle lernen, dass Autoren nur aus antisemitischer Motivation die Spezielle Relativitätstheorie kritisiert haben, und dass es bis heute noch „keine seriösen Wissenschaftler gibt, die diese Theorie anzweifeln“. Diese Auffassungen entsprechen auch dem Grundtenor des Wissenstransfers über diese Theorie im öffentlichen Bildungssystem seit mehreren Jahrzehnten, obwohl sie nachweislich falsch sind: Gegenbeweise und gründlich dokumentierte Nachweise sind zum Beispiel in der Webseite Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie (http://wissenschaftliche-physik.com/) oder im Blog Ekkehard Friebe ( http://ekkehard-friebe.de/blog/ ) im Internet nachzulesen.
Dass diese Auffassungen falsch sind, dürften Sie auch spätestens seit Oktober 2002 bzw. November 2003 zur Kenntnis genommen haben, nachdem alle Kultusministerien der Bundesländer sowie die Kultusverwaltung auf Bundesebene die umfangreichen Studie der Forschungsgruppe G.O. Mueller (Textversion 1.1.) über den Nachweis von ca. 2900 kritischen Arbeiten über eine Zeitspanne von 95 Jahren erhalten haben: Siehe
Erster Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts
„95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“mit Liste der Adressaten und Anschreiben zur Versendung der Dokumentation an die Kultusverwaltungen der Bundesländer
http://www.ekkehard-friebe.de/report1.pdf
Im November 2004 erhielten Sie auch
Zweiter Tätigkeitsbericht des Forschungsprojekts
„ 95 Jahre Kritik der Speziellen Relativitätstheorie (1908-2003)“
mit Nachweis von 3789 kritischen Arbeiten von 1300 Autoren. - Textversion 1.2 und Liste der Adressaten
http://www.ekkehard-friebe.de/report2.pdf
Demnach ist hier zu beanstanden, dass die im öffentlichen Bildungssystem offiziell zugelassenen Unterrichtsquellen Irreführung der Schüler und Studenten betreiben, dass Tausende von kritischen Autoren gegenüber den Studierenden disqualifiziert, zensiert und verleumdet werden, dass die Kritik einer Theorie aus dem öffentlichen Unterricht aufgrund von Geschichtsfälschung und von Verleumdungen völlig ausgeblendet wird, dass die fachliche Kritik einer Theorie im Unterricht nicht vermittelt und behandelt wird und nur im Internet durch private Initiativen zur Verfügung der Schüler und Studenten steht, dass die Gebote der Nicht-Identifikation mit einer Theorie und der meinungsneutralen Wissenschaftspflege, die dem Staat per Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 vorgeschrieben werden, im öffentlichen Bildungssystem missachtet werden. Das sind gravierende Verstöße gegen das Grundgesetz.
Vor diesem Hintergrund und im Rahmen der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung berufe ich mich auf Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz sowie auf Art. 1 Grundgesetz und bitte um die Beantwortung folgender Frage:
Aus welchen Gründen wird die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie im öffentlichen Bildungssystem nicht vermittelt und nicht behandelt?
Für Ihre Auskunftserteilung bis zum 06.04.12 danke ich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
Ich glaube, dass du Chancen hast, Jocelyne. Eine "Bitte" versteht soweit jeder, der begreift, was Sache ist.
Also abwarten, was die gelernte Physikerin Angela Merkel da antwortet oder antworten lässt! Zu bedenken möchte ich zu diesem Thema folgendes geben: es gibt ja eine große Anzahl von ausgefallenen wissenschaftsähnlichen Vorstellungen, von denen viele auch schon im Zeitwort-Forum vertreten waren. Um nur zwei Beispiele zu nennen:Erst einmal hat sich Angela Merkel als Physikerin in einem TV-Interview in dem Sinne geäußert, dass man sich ruhig von alten Theorien auch lösen kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Uebersicht« (7. April 2012, 18:14)
Zitat
Der Wissenschaftsbegriff darf also nicht dazu dienen, richtige von falschen Lehrmeinungen und Forschungsergebnissen zu unterscheiden (Irrtumsoffenheit als heuristisches Prinzip). (Seite 41)
Ebenso wenig darf die Anerkennung durch die Scientific Community (allein) entscheidend sein (S. 41)
Die Wissenschaftsfreiheit zwingt nicht zuletzt dazu, die Vielfalt der wissenschaftlichen Ansätze im Sinne eines Wissenschaftspluralismus mit dem darin liegenden Innovationspotential zu respektieren, zu schützen und zu fördern; für den Staat führt dies zu einem Gebot der Nicht-Identifikation (S. 41).
Die Förderung der Wissenschaft durch den Staat muß dem “Gebot meinungsneutraler Wissenschaftspflege” entsprechen (Seite 34).
Der Staat, der sich als Kulturstaat versteht, hat die Pflege der freien Wissenschaft und ihre Vermittlung an die nächstfolgende Generation durch Bereitstellung von personellen, finanziellen und organisatorischen Mitteln zu ermöglichen und zu fördern. (S. 28-29)
Der Staat hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung so weit unangetastet bleibt. (S. 22).
Die Wissenschaftsfreiheit ist mehr als ein Spezialfall der Meinungsfreiheit des beamteten Hochschullehrers (S.40) [Hervorhebung in der Quelle]
Unkonventionelle Forschungsrichtungen und -ergebnisse oder auch Lehrmethoden dürfen nicht begrifflich ausgegrenzt werden, denn gerade Außenseiter bedürfen des Schutzes davor, daß sie durch die “herrschende Meinung” an der wissenschaftlichen Entfaltung gehindert werden (Notwendigkeit von Innovationsoffenheit. (S. 41)
Der Wissenschaftler muss das eigene Forschungsresultat zum bisherigen Stand der Erkenntnisse in Bezug setzen und sich zumindest ansatzweise mit Gegenpositionen auseinandersetzen. Indem von einem bloßen Versuch der Wahrheitsermittlung die Rede ist, wird die prinzipielle Unabgeschlossenheit jeder wissenschaftlichen Erkenntnis unterstrichen. Das Verfassungsgericht verfährt bei der Anwendung dieser Kriterien sehr großzügig (”weit zu verstehende(r) Wissenschaftsbegriff”) und spricht einem Werk die Wissenschaftlichkeit nur dann ab, wenn “es nicht auf Wahrheitserkenntnis gerichtet ist, sondern vorgefaßten Meinungen und Ergebnissen lediglich den Anschein wissenschaftlicher Gewinnung oder Nachweisbarkeit verleiht”. Indiz dafür ist “die systematische Ausblendung von Fakten, Quellen, Ansichten und Ergebnissen, die die Auffassung des Autors in Frage stellen. (S. 42)
Alle Gewalten in Bund und Ländern, auch der Bundespräsident [...] haben die Grundrechte unmittelbar zu beachten, also nicht etwa erst in ihrer Vermittlung durch das vom Gesetzgeber geschaffene einfache Recht. (S. 126) [Hervorhebung in der Quelle].
Gebunden sind alle staatlichen Organe in Bund und Ländern wie auch die Träger mittelbarer Staatsgewalt [...], insbesondere die Gemeinden, auch die berufsständischen Kammern [...], alle Selbstverwaltungseinrichtungen, soweit sie hoheitliche Gewalt ausüben. (S. 127) [Hervorhebungen in der Quelle].