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Der Herr Sailer und der Herr Zanger haben ja gar nicht das Mail-ohne-ä-Stricherl an Königshofer geschickt, weil Sie es waren, Herr Mühlböck.
Zitat
Handelsgericht Wien stellt in Beschluss fest: FPÖ-Abgeordneter Königshofer fütterte „zweifelsfrei“ Neonazi-Seite Alpen-Donau
Der Falter berichtet von einer neuen Wendung im Fall Werner Königshofer. Der freiheitliche Nationalratsabgeordneter hat nach einem Beschluss des Handelsgerichts Wien „zweifelsfrei“ die Neonazi-Homepage alpendonau-info.org mit Material versorgt. Anwalt Georg Zanger, der gegen Königshofer geklagt hatte, fordert nun den Rücktritt des Abgeordneten. Sollte sich die Staatsanwaltschaft der Rechtsmeinung des Gerichtes anschließen, müsste sich der Abgeordnete einem Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz stellen.
Die Vorgeschichte: Die Vermutung, das Königshofer die Homepage unterstützt, gab es schon länger, Anwalt Zanger und der Datenforensiker Uew Sailer schickten ein technisch präpariertes Jpeg-Bilddokument per Mail an Königshofer. Sie versahen das Dokument (ein Scan eines Zeitungsartikels) einerseits mit einem versteckten Code und manipulierten ein paar Buchstaben des gescannten Artikels, in dem sie etwa „Ü-Stricherln“ wegretouchierten.
Kurz darauf war das Dokument auf Alpen-Donau.info abrufbar. Zanger und Seiler hatten offenbar den Beweis erbracht, dass Königshofer, die rechtsradikale Website füttert. Königshofer wehrte sich gegen diesen Vorwurf. Er bestritt nicht nur, das File weitergeschickt zu haben, er beschuldigte sogar Datenforensiker Sailer, das Dokument an die Nazis geschickt zu haben.
Sailer ließ den Vorwurf nämlich nicht auf sich sitzen und klagte nun, vertreten durch Anwalt Zanger, den Abgeordneten Königshofer auf Unterlassung dieser ehrenrührigen Behauptung beim Handelsgericht.
Richter Friedrich Kulka urteilte jedoch, „die fragliche Datei vom Zweitbeklagten (das ist der Nationalratsabgeordnete Königshofer, Anm.) (...) an Verantwortliche der Homepage www.alpendonau.info weitergegeben wurde, wo sie am 31. 1.2011 veröffentlicht wurde“. Die Beweise, die Sailer vorgelegt habe, seien „zweifelsfrei“. Königshofer habe seine Unterstellung durch nichts belegen können.
Mehr dazu im Falter vom 22.6.2011.
http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=1421
Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (5. Mai 2012, 13:18)
Zitat
Sehr geehrte(r) Frau(Herr) Salm hofer !
Zu Ihrer Anfrage vom 18. Jänner 2009 teile ich Ihnen mit,dass die beiden auf dem Foto dargestellten Warnwesten nicht den vom Bundesministerium für Inneres beschafften Warnwesten für die Bundespolizei entsprechen . Das dargestellte Abzeichen ist uns leider nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl
Bürgerdienst-und Auskunftsstelle
des Bundesministeriums für Inneres
Tel. 01/ 53126 / 3100
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (7. Mai 2012, 19:32)
Zitat
Aus dem Buch "Logenmord Jörg Haider?", erschienen im Juni 2010 bei KOPP-Verlag (Anm.EA.: habe den Text extra abgeschrieben):
Meine Informantin schrieb diesbezüglich schon im Januar 2009 an das österreichische Bundesministerium für Inneres: „Ich habe in den Medien schon vor längerer Zeit ein Foto von einem Unfall entdeckt und möchte hiermit anfragen, welche Bedeutung >dieses< Zeichen auf einer polizeilichen Warnweste hat ...“
Die Antwort der Bürgerdienst- und Auskunftstelle im Januar 2009 ist unglaublich (Hervorhebungen durch den Autor): „Zu Ihrer Anfrage […] teile ich Ihnen mit, dass die beiden auf dem Foto dargestellten Warnwesten nicht den vom Bundesministerium für Inneres beschaften Warnwesten für die Bundespolizei entsprechen. Das dargestellt Abzeichen ist uns leider nicht bekannt.“
Dieser Sachverhalt ist so bedeutend, dass ich, als ich ein Jahr später davon erfahre, im Februar 2010 ebenfalls an das Bundesministerium für Inneres schreibe:
„ … (Bei Ihrer Antwort) wird Bezug genommen auf Fotos (und laufende Bilder), die im ORF zu sehen waren […], bei denen Beamte mit Warnwesten ausgestattet sind, die laut Ihrer obigen Antwort >nicht den vom Bundesministerium für Inneres beschafften Warnwesten für die Bundespolizei entsprechen.<
Fragen: Was für Warnwesten waren das dann? Von was für einer Dienststelle sind die zu sehenden Beamten? Warum tragen diese Beamten Warnwesten, die von Ihnen nicht verifiziert werden können? Haben Sie das jemals hinterfragt?
Bei der Beamtin rechts im Bild ist ein Symbol/Abzeichen auf der Warnweste zu erkennen, von dem Sie in Ihrer obigen Antwort schreiben: >Das dargestellte Abzeichen ist uns leider nicht bekannt.<
Fragen: Haben Sie nach der diesbezüglichen Information […] recherchiert, um welches Abzeichen es sich handeln könnte? Wenn ja, welches ist es? Wenn nein, warum nicht? Wie kann es sein, dass sich Beamte am Unfallort aufhalten und/oder Dr. Haider versorgen (Das ist nicht zu sehen), von denen Sie nicht sagen können, woher ihr(e) Abzeichen auf den Warnwesten kommen? Heißt das, dass sich Personen am Unfallort aufgehalten haben, von denen weder das Bundesinnenministerium noch die Polizei etwas weiß?“
Der Sprecher des Ministeriums Oberst Rudolf Gollia erklärt mir: „ … die Überziehweste, die von der Polizistin getragen wird, wurde von der Kärntner Polizei angekauft, es ist kein Kleidungsstück, das zentral beschafft wurde. Es ist aber klar dokumentiert, dass es sich bei der Frau um eine Polizistin des Landespolizeikommandos Kärnten handelt.“
Soweit so gut, mag man meinen, doch der Oberst hat vergessen, die Frage zu beantworten, welches Abzeichen auf der Warnweste der Beamtin zu erkennen ist. Deshalb frage ich nochmals nach.
Gerhard Pichler vom Referat I/5a antwortet: „Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Oberst Mag. Rudolf Gollia darf ich Sie ersuchen, sich bezüglich der gestellten und allfälligen Fragen mit Herrn Oberstleutnant Gottlieb Türk von der Stabsabteilung des Landespolizeikommandos Kärnten […] in Verbindung zu setzen.“
Ich werde mit meiner Frage also herumgereicht wie ein sprichwörtlicher „alter Schuh“. So schreibe ich also an den Oberstleutnant und hake nach, was denn nun für ein Abzeichen auf der Warnweste angebracht sei.
„Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, handelt es sich bei der im Video zu sehenden Beamtin eindeutig um eine Mitarbeiterin des Landespolizeikommandos Kärnten“, meint Gottlieb Türk lapidar. „Die Warnweste, die sie trägt, ist eine offizielle dienstliche Polizeiweste mit der Aufschrift Polizei.“
Dabei möchte ich es allerdings nicht bewenden lassen, denn schließlich ist meine Frage entscheidende Frage noch immer nicht ausreichend beantwortet worden.
„Ich muss Ihnen […] widersprechen und bitte Sie noch einmal folgendes Video […] anzuschauen“, schreibe ich zurück. „Hier ist eindeutig zu erkennen, dass auf der Weste der Beamtin rechts nicht Polizei steht, sondern ein Abzeichen/Symbol zu erkennen ist. Das hat auch Eva Högl vom Bürgerdienst/Auskunftstelle des Bundesministeriums für Inneres in ihrer Mail vom 20. Januar 2009 so gesehen, in der sie schreibt: >Das dargestellte Abzeichen ist uns leider noch nicht bekannt.< Also noch einmal meine Frage: Was für ein Abzeichen ist das, das eindeutig zu sehen ist?“
Aus der Antwort des Oberleutnants ist wohl eine gewisse Verstimmung herauszulesen: „Auf dem Video ist die Beamtin auch kurz vor und nach dem von Ihnen erwähnten Zeitpunkt zu sehen, wo eindeutig zu sehen ist, dass es dieselbe Weste ist, wie sie alle anderen auch tragen. Darauf ist der Schriftzug >Polizei< zu lesen. Bei Minute 00:39 wirft die Weste offenbar Falten, weshalb der Schriftzug nicht oder nur verzerrt zu sehen ist. An diesem Umstand besteht absolut kein Zweifel, weil die Beamtin von uns identifiziert wurde und feststeht, dass sie diese Weste zu dem Zeitpunkt getragen hat. Der Bürgerdienst hat Ihnen offenbar in Unkenntnis dessen, dass diese Westen bei der Kärntner Polizei in Verwendung stehen, Auskunft erteilt, was ich bedaure. Ich hoffe nun Ihre Fragen erschöpfend aufgeklärt zu haben ...“
Doch das hat er nicht, denn meines Erachtens ist es kein „Faltenwurf“ der Warnweste, sondern eindeutig in Symbol! Aus dem Stegreif fällt mir jedoch nicht sofort ein, wo ich es schon einmal gesehen habe und auch nicht, was es bedeutet. Beim Sichten meines umfangreichen Archivs, das aus rund fünftausend Büchern und Hunderten von Aktenordnern, Filmen und Dateien besteht, werde ich schließlich fündig: Die Abbildung auf der Polizeiwarnweste zeigt das Symbol des Dämoniums der Sonne, des Sonnendämons mit dem okkulten Namen Sorat! Ende Buchzitat
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (11. Mai 2012, 13:46)
Ja und wo ist denn nun der Beweis, dass Königshofer das Mail weitergeleitet habe? Weder Uwe Sailer noch der Standard erwähnen, dass es sich um "unseren" Dietmar Mühlböck handelt: Einmal Infobroker, dann wieder Publizist, dann normaler Gemeindebürger und nun "Informant"?
Zitat
Sailer erklärte, dass nicht er selbst das E-Mail an Königshofer geschickt habe, sondern ein "Informant" aus Tirol. Dieser habe ihn dann auch auf die Veröffentlichung auf der Neonazi-Seite aufmerksam gemacht. Dadurch sei er auf die Fährte Königshofers gekommen und habe schließlich eine Strafanzeige nach dem NS-Verbotsgesetz gegen den Mandatar erstattet.
http://diepresse.com/home/politik/innenp…?from=simarchiv
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »erdbeeramazone« (15. Mai 2012, 21:54)
Zitat
Eingelangt am 15.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer und weiterer Abgeordneter an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Person Dietmar Mühlböck
Bei einer Gerichtsverhandlung am LG Innsbruck vom 10. Februar d. J. teilte der Linzer Polizist Uwe Sailer dem Richter mit, dass nicht er – wie bisher im „Falter“ und in anderen Medien berichtet wurde – sondern ein Herr Dietmar Mühlböck, Krebachgasse 7c/10, 6410 Telfs am 28. Jänner 2011eine „e-mail-Falle“ an den damaligen Nationalratsabgeordneten DDr. Werner Königshofer gesendet hatte, woraus eine Verbindung Königshofers zur Internet-Seite „Alpen-Donau-Info“ konstruiert wurde – was mittlerweile der Leiter des BVT, Mag. Peter Gridling, als nicht belegbar bezeichnete – und er daraufhin mit Unterstützung des Wiener Rechtsanwaltes Dr. Georg Zanger eine Strafanzeige gegen Königshofer an die StAWien erstattete. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wieviele gerichtliche Anzeigen hat dieser Dietmar Mühlböck bisher gegen DDr. Werner Königshofer erstattet?
2. Wieviele gerichtliche Anzeigen hat dieser Dietmar Mühlböck bisher gegen andere Personen erstattet – und gegen welche?
3. Wieviele gerichtliche Anzeigen wurden gegen diesen Dietmar Mühlböck bisher erstattet?
4. Was ist aus diesen gegen ihn gerichteten Anzeigen geworden – Weiterführung oder Zurücklegung?
5. Welche Verbindungen sind Ihnen zwischen den nachstehenden Personen bekannt - Dietmar Mühlböck, Uwe Sailer, RA Dr. Georg Zanger, Richter Dr. Friedrich Kulka, Staatsanwalt Mag. Hans-Peter Kronawetter?
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV…628/index.shtml