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Chronologie einer Entmündigung:
Donnerstag, 10. Januar 2013
Anlässlich der Volksbefragung: Chronologie einer Entmündigung im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Volksbefragung zum Thema WEHRPFLICHT: Chronologie einer Entmündigung im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung
Anlässlich der bundesweiten Volksbefragung zur Wehrpflicht am 20. Januar 2013 in Österreich möchten wir eine kleine Chronologie einer politisch motivierten Entmündigung im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung präsentieren und zugleich die österreichische Bevölkerung darauf aufmerksam machen, wie die Führung des Bundesministeriums und der Aufsichtsrat der SIVBEG („Verwertung von Heeresliegenschaften in Österreich) mit kritischen Journalisten und allgemein mit Menschen umgeht. Die Sanktionen gegen Österreich betreff schwerster Menschenrechtsverletzungen stehen noch aus. Die „Grünen“, zu deren Gründungsmitglied das Mündel gehörte, baten es eindringlich, die Partei für immer zu verlassen.
11. Januar 2007: Norbert Darabos wird unter Bundeskanzler Gusenbauer (SPÖ) Ressortchef und Bundesminister im Bundesministerium für Landesverteidigung (später auch Sport)
Sommer 2007: Darabos spricht sich gegen die Stationierung eines US-Raketenschildes in Tschechien aus. Alexandra Bader – CeiberWeiber – verteidigt ihn dabei.
September 2007: Minister Darabos schreibt an die „liebe Frau Bader“, dass er sie kennen lernen möchte.
September 2007 (?): Kollegin von Bader bei CeiberWeiber.com kündigt den Vertrag – Provider kündigt später ebenfalls den Vertrag mit Frau Bader: www.ceiberweiber.com soll in den folgenden Jahren nur mehr unter Anwendung von Tricks (z.B. via Facebook) aufgerufen werden können.
30. April 2008: Alexandra Bader (CeiberWeiber) möchte mit Darabos reden, möchte Sozialministerium Buchinger treffen (wird aber vor dem Sozialministerium abgewiesen), wird von Kammerhofer am Telefon fertig gemacht und weint laut eigenen Angaben 24 Stunden durch.
28. September 2008: Vorzeitige Nationalratswahlen in Österreich
2. Dezember 2008: Angelobung der neuen Bundesregierung, Verteidigungsminister Darabos bleibt.
19. Dezember 2008: Frau Bader wird unter einem Vorwand nach Besuch von MitarbeiterInnen des Psychosozialen Dienstes im Auftrag von SPÖ-Abgeordneten und unter arglistiger Täuschung (man teilte ihr mit, dass sie Hilfe von Psychiater Prof. Rudas erhalte) gegen ihren Willen in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Kaiser-Franz-Josef-Spitals Wien-Favoriten gebracht und dort über die Weihnachtsfeiertage DREI WOCHEN festgehalten und mit Psychopharmaka „niedergespritzt“ und ruhig gestellt. Mehrere Fluchtversuche misslingen.
2. Januar 2009: Dr. Kurt Meszaros, Facharzt der Psychiatrie und Neurologie in Wien-Alsergrund, schreibt ein sogenanntes AKTENGUTACHTEN (Ferngutachten) über Frau Bader, ohne die PATIENTIN je gesehen zu haben. Dieses psychiatrische Gutachten soll die Grundlage für die Entmündigung (Besachwalterung) der vermeintlichen „Stalkerin“ des Verteidigungsministers am Bezirksgericht Wien-Favoriten sein.
7. Januar 2009: Per Beschluss des Bezirksgerichts Wien-Liesing wird Rechtsanwalt Dr. W. aus Wien-Josefstadt zum einstweiligen Sachwalter für Mag. Rosemarie H. im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit wird beim Psychiater Dr. K. aus Mödling bei Wien durch einen Sektionschef des BMF bestellt)
18. März 2009: Frau Ute Bader wird zur Sachwalterin für ihre Tochter bestellt.
14./18. Mai 2009: Sachwalterbestellung für Finanzministeriums-Mündel (elf Jahre rückwirkende Geschäftsunfähigkeit) am Bezirksgericht Wien-Liesing.
30. August 2010: Per Beschluss BG Favoriten wird „Sachwalterkaiser“ Dr. Christian Burghardt (Kolportierte 1000 Mündelschaften….) für alle Lebens- und Geschäftsbereiche für die einstmalige Journalistin Bader www.ceiberweiber.com bestellt.
Oktober 2010: Die SPÖ ändert kurz vor den Gemeinderatswahlen in Wien ihre Meinung zum Thema Berufsheer – laut Angaben von Frau B. aufgrund des Besuchs des stellvertretenden Chefs eines Auslandsnachrichtendienstes der Vereinigten Staaten von Amerika.
November 2010: Rekurs gegen Sachwalterbestellungs-Beschluss vom 30. August 2010 wird vom Landesgericht für Zivilrechtssachen abgelehnt.
26. Oktober 2010: Vorwurf des versuchten Einsteigens ins Ministerauto am österreichischen Nationalfeiertag.
Dezember 2010: Weiterer Versuch der Bundespolizei Frau Bader von zu Hause in die Psychiatrie zu transferieren. Flucht gelingt.
24. Januar 2011: General Entacher wird vom Verteidigungsminister entlassen – später wieder rehabilitiert.
12. April bis 1. September 2011: Aus Angst wieder in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingeliefert zu werden, erscheint Frau Bader nicht bei Vorladungen am Bezirksgericht Wien-Favoriten. Das Mündel wird nie beim Sachwalter vorgeladen, muss mit 200 Euro im Monat ihr Dasein fristen und wurde gegen ihren Willen zwangspensioniert. Der Sachwalter Dr. Burghardt hat die Mutter von Frau Bader auf tausende von Euros geklagt, weil sie keinen Pensionsantrag für ihre Tochter in der Zeit der Sachwalterschaft stellte.
7. Dezember 2011: Die Richterin am BG Favoriten bestätigt in einem Beschluss, der die Weiterführung der Sachwalterschaft sei dringend geboten, da das Mündel ein erhöhtes Selbstfürsorgedefizit aufweist. Als Beweis werden die Interventionen des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom Bezirksgericht Wien- Favoriten vorgelegt. Als weiterer Beweis für die Notwendigkeit der Entmündigung werden Schriften der Frau Bader vom Bundesministerium für Landesverteidigung vorgelegt. Diverse Denunzierungen im Internet (z.B. durch einen Herrn Dietmar Mühlböck aus Telfs in Tirol) werden vom Gericht als weiteres Beweismaterial für die Geschäftsunfähigkeit der einst erfolgreichen Journalistin angeführt.
19. Februar 2012:
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien
betreffend Stefan Kammerhofer, Kabinettschef im Bundesministerium für Landesverteidigung
Ich, Alexandra Bader, geb. 1963 in Graz, österr. Staatsbürgerin, seit 1988 in Wien lebend, Journalistin, bringe diese Anzeige auch im Interesse des Bundesministers für Landesverteidigung, des österreichischen Bundesheers und der Republik Österreich ein.
4. August 2012: Erster Kontakt zur Initiative gegen Sachwalterschaftsmissbrauch
31. August/1. September 2012: Die österreichische Bundesregierung und der Nationalrat beschließen die Durchführung einer Volksbefragung zum Thema WEHRPFLICHT in Österreich.
November/Dezember 2012: Österreichische Printmedien decken den Skandal um die SIVBEG (Verwertungsgesellschaft für Heeresliegenschaften auf): Zum Billigstpreis sollen österreichische Kasernen und Grundstücke an ausländische Investoren, Sekten und Religionsgemeinschaften verschleudert worden sein. Aufsichtsrat der SIVBEG ist nach wie vor der umstrittene Kabinettschef des Verteidigungsministers, den Frau Bader beschuldigt, die Entmündigung und Misshandlungen an ihrer Person veranlasst zu haben.
Dezember 2012/ Januar 2013 Jahreswechsel: Der Kater Athos von Frau B. ist schwer verletzt. Sie hat keinerlei Geld für eine Behandlung. Sie wird ja seit Jahren im Auftrag des BM für Landesverteidigung „ausgehungert“. Mehrere Tierärzte weisen sie ab und einige Freunde raten ihr, das Tier einschläfern zu lassen. Offenbar will man so kurz vor der Volksbefragung am 20. Januar 2013 alle Lebensbereiche der Frau Bader unter Kontrolle bringen und sie vollständig schwächen und vernichten. Das Tier war das einzige, was ihr noch geblieben ist an emotionaler Zuwendung und Wärme. Siehe dazu auch BIS NICHTS MEHR BLEIBT – Film von Niki Stein Deutschland 2010.
20. Januar 2013: Volksbefragung in Österreich: Die Bevölkerung ist aufgerufen, eine Stimme pro Wehrpflicht (Bundesheer, wie seit dem Abschluss des Staatsvertrages 1955) oder pro Berufsheer (Söldnerheer) abzugeben.Obwohl das derzeit noch militärisch neutrale Österreich nicht am Atlantik liegt, soll es Streitkräfte für die North Atlantic Treaty Organisation bereit stellen.
http://sachwalterschaftsmissbrauch.blogs…sbefragung.html
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Der Prozess
Uwe Sailer gegen DDr. Werner Königshofer, 12. Stock Handelsgericht Wien [Anm.: es war der 19. Stock, Richterzimmer Dr. Friedrich Kulka, Nr. 1908 (nicht 1809!)], 20. März 2013 14:00 Uhr. Die Sonne scheint, die Eigentore fallen. Der Showdown beginnt, wie immer mit juristischer Trockenheit.
Am 20. März 2013 fand vor dem Handelsgericht Wien im Büro des Richters Dr. Kulka nächst Verhandlungssaal 1912 in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:40 Uhr die Verhandlung in der Rechtssache klagende Partei: Uwe Sailer, vertreten durch Dr. Georg Zanger gegen 2. beklagte Partei DDr. Werner Königshofer vertreten durch Dr. Johannes Hübner Rechtsanwalt in Wien, statt. Die Klage gegen 1. beklagte Partei ist ruhend gestellt.
Die Klage ist gerichtet nach 1330 1 u 2 ABG demzufolge der beklagte DDr. Werner Königshofer es zu unterlassen habe kreditschädigende Äußerungen gegen den Kläger zu tätigen.
An der Verhandlung nahm tatsächlich DDr. Werner Königshofer teil, nachdem er sich zu zurückliegenden Verhandlungstagen wegen Krankheit immer wieder entschuldigen habe lassen. Als sein Rechtsvertreter fungierte ein Substitut von Dr. Hübner, der, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellen sollte, mutmaßlich mit wenig Kenntnis über die Zivilprozessordnung ausgestattet gewesen sein dürfte . Ständige Ermahnungen des Richters, juristisch korrekte Formulierungen zu verwenden, seine Äußerungen auf juristisches Niveau zu heben und vor allem auch den Sinn der Zivilprozessordnung zu erfassen, lockerten den Verhandlungsablauf für Kenner der Materie erheblich auf. Zudem waren weder DDr. Werner Königshofer noch der Substitut auf den Prozess vorbereitet und hatten in keinster Weise bereits im Vorfeld der Verhandlung Vorkehrungen, wie z.B. vorbereitende Schriftsätze, getroffen, die einen Wahrheitsbeweis aus Sicht des Beklagten für den Richter einsehbar gemacht hätten. Vor allem musste Richter Dr. Kulka den Substitut Dr. Steiner mehrmals darauf hinweisen, dass sogenannte Erkundungsbeweise in der Zivilprozessordnung unzulässig sind, vor allem dann wenn Fragen oder Beweisanträge auf die Aufklärung eines rechteerzeugenden oder rechtsvernichtenden Sachverhaltes gerichtet sind, dessen Tatbestandselemente der Partei selbst nicht klar waren und die von ihr weder vorgetragen noch konkretisiert wurden. Zudem lag die umstrittene codierte eMail, die als sogenannte „Falle für den Königstiger“ (Königshofer) in die politische Landschaft Einzug gehalten hatte, dem Gericht nicht vor. Der beklagte DDr. Werner Königshofer hatte schlicht und einfach auf diesen zentralen Kern seiner Verteidungsgrundlage vergessen.
An der Verhandlung nahmen drei Zuhörer teil, die dem Umfeld von DDr. Werner Königshofer zugeordnet werden können. Im Zuge der Verhandlung stellte sich jedenfalls heraus, dass das Weltbild der Gerichtskibitze jenes von DDr. Werner Königshofer war. Einer der Zuhörer musste mehrmals vom Richter ermahnt werden, die Verhandlung durch Zwischenrufe nicht zu stören und das Fotografieren während der Verhandlung zu unterlassen. Mir kam die Person irgendwie bekannt vor, und glaube ich mich erinnern zu können, dass dieser ältliche Herr, vor seiner Pensionierung als Gemüsehobelverkäufer auf der Mariahilfer Straße sein Leben gefristet haben dürfte und nun einen hasserfüllten Blog im Internet betreibt. Aber ich kann mich auch irren.
Eine der Zuhörerinnen war ,offenbar in Begleitung eines Mannes, extra aus Hartberg (Stmk) angereist. Es war dies die schwerVerschwörungstheoretikerin Maria Salmhofer, die in verschiedenen Blogs unter dem Nickname „erdbeeramazone“ postet. Auf ihre Fahnen habe sie sich die restlose Aufklärung des Unfalltodes von Dr. Jörg Haider geheftet, der ihrer Meinung nach von ausländischen Geheimdiensten herbeigeführt worden sei. Der Unfall sei gestellt worden, das Autowrack mit einem Kranwagen an die Unfallstelle Lambichl gehievt und der Tote nachträglich in das Wrack gelegt worden. Zudem haben sich unter uniformierte, den Unfall aufnehmende Polizei, ausländische Sicherheitskräfte gemischt, die eindeutig an ihren Uniformjacken erkennbar wären. Mit diesen selbstgereimten Erkenntnissen belästigt sie seit Jahren Staatsanwaltschaften, Gerichte und Journalisten. [Anm: Schauen Sie lieber hier bevor Sie selbst zum reimen anfangen: Aktenzeichen XY: Unfallmord Jörg Haider , ich halte mich an Fakten, Sie auch?] Aus mir nicht näher bekannten Gründen fand DDr. Werner Königshofer zu Salmhofer, die sich sogleich mit großer Energie an Verschwörungen in die Aufklärung des zu Unrecht angepatzten DDr. Werner Königshofer stürzte. Auch in diesem Fall spielen für Salmhofer Geheimdienste eine mysteriöse Rolle, vor allem eine Person aus Tirol, die ich massiv schützen und abschotten soll. Und der Beklagte glaubt ihr, oder nicht ? Salmhofers Begleiter war mir unbekannt. [Anm.: ich hätte Sie schon restlos aufgeklärt, wenn Sie nicht vor mir davongelaufen wären.]
Im Grunde genommen wäre über den Prozessverlauf schon alles gesagt , außer dass das Arbeitszimmer des Richters im 12. Stock einen prächtigen Ausblick über Wien bot und die Frühlingssonne derart mild die Verhandlung begleitete, dass es den Richter in eine wienerische Gemütsverfassung höchster Ebene brachte. Und diese Gemütsverfassung möge für aussenstehende Alpentalibanen oder schwerverschwörerische steierische Mugellandbewohner als schrullig vorkommen, war sie aber nicht. Die Wienerische Methodik Personen etwas „einizusagen“, also vorzuführen, so glaube ich jedenfalls, ist in der Welt einmalig. Unsere bundesdeutschen Mitbewohner genießen diese Form des mitmenschlichen Umganges sehr und halten sie sogar für übertrieben freundlich. Das ist sie aber nicht ! Beinhart messerte der Richter redegewandt rasierklingenhaft, sich immer wieder wiederholend, angeblich ganze Sätze sich nicht mehr merken könnend, weil, ja eben so kurz schon vor der Pension stehend, vor allem dem Substitut von DDr. Werner Königshofer, den man sich durchaus als Schmissgermanen vorstellen kann, obwohl ich keinen Schmiss erkennen konnte, an seinen Fähigkeiten herum, dass dies als wahrhaftes Gerichtskabarett in die große österreichische Literatur eingegangen wäre, hätte es nur die Zivilprozessordnung erlaubt, die Verhandlung tontechnisch mitschneiden zu dürfen. Als DDr. Werner Königshofer im Zuge seiner Vernehmung eine selbstangefertigte Zeichnung aus seinen Unterlagen herausfingerte, die den „e-mail-Weg“ mit Rufzeichen und „nein lt. Sailer+Zanger“ und doch US oder DM mit Fragezeichen und eingekreiste Großbuchstaben wie GR, MK, PH, PP, KH zeigte, brach des Richters Begeisterungssturm so richtig los. Er ließ sich von DDr. Werner Königshofer diese Zeichnung, die den Eindruck abstrakter Kunst vermittelte und bei der FPÖ unter Kunstvernichtung fiele, sehr genau erklären, weil ein Richter, muss ja nicht alles verstehen, obwohl er es intellektuell ja verstehe, aber juristisch es auf ein Niveau gebracht werden müsse, dessen Aufgabe es eigentlich die des Substituten sei, damit er - der Richter- sich eben ein juristisches Bild machen könne, weil er ja nur auf Grund einer juristischen Grundlage auch ein Urteil fällen könne, und dazu ja der Herr Substitut diese Aufgabe der Erklärung wahrzunehmen habe, weil eben in einem Zivilprozess der Beklagte ja kein Äußerungsrecht habe weil vertreten und überhaupt, warum denn diese Erklärungen denn nicht in Schriftsätzen bereits eingebracht worden wären, aber bitte, man soll ja einen Beklagten, nicht unbedingt hindern, vielleicht ist dennoch etwas Neues an Erkenntnissen in den Äußerungen der Zeichnung zu erkennen, unterbrechen und reden lassen. „Bitte reden Sie Herr Beklagter, reden Sie“ munitionierte der Richter den Äußerer immer wieder auf. Inhaltlich brachte der Beklagte keine Neuigkeiten ans Tageslicht, außer, dass er den Ablauf des Geschehens der „Falle für den Königstiger“ nicht mehr korrekt wieder gegeben hat. Aber ich führe das auf die Unvorbereitet zurück, auf die Vergesslichkeit des Beklagten, und wenn der Prozess noch weitere Jahre so geführt werde, sich wahrscheinlich wieder ein anderes Bild des Ablaufes ergebe, als er tatsächlich war.
Der Substitut stellte vier oder fünf Anträge auf Ladung von Zeugen, auch einen Sachverständigen für Internet will er haben zum Beweis dafür ob der eMail-Account „Tirol 1809“ oder doch „1809 Tirol“ so genau weiss man das ja nicht, von dem er , der Beklagte ja so hineingelegt worden sei, nun doch oder nicht, aber gewiss doch vom Kläger betrieben worden ist. Und dann will er den obersten Chef des österreichischen Verfassungsschutzes Mag. Peter Gridling als Beweis dafür laden, dass dieser bestätige, dass er, der Beklagte eine reine weiße Weste habe, obwohl der Verfassungsschutz nix bestätigen könne, weil zum Zeitpunkt der Bestätigung der exNationalratsabgeordnete DDr. Werner Königshofer noch immun war und eh schon wissen, da nicht ermittelt werden dürfe, solange nicht vom Parlament ausgeliefert und sonst überhaupt, das BVT dazu bis heute wirklich nichts weiß, weil ihnen viele wichtige Unterlagen nicht vorliegen und nie abgeholt wurden. Und dann schwang, als der Name Gridling, der oberste Chef vom Verfassungsschutz im Gerichtssaal fiel, die Erinnerung des vermaledeiten Interviews damals am Samstag im Mittagsjournal mit, wo er solange schweigend vor dem Mikrofon saß, sodaß ernsthafte Zweifel an Kompetenz sich durch den Äther stahlen und ob denn da doch noch alles in Ordnung wäre, beim BVT.
Der Richter wollte nur mehr wissen, warum er , der Beklagte, denn so viele Anträge stelle, es sich doch nur um Erkundungsbeweise handle, und eh schon wissen, diese in der Zivilprozessordnung nicht zulässig sind. Da antwortete DDr. Werner Königshofer im Anflug einer Emotion.
„Ich stehe mit dem Rücken zur Wand" , der Richter unterbrach: "Nein Herr Abgeordneter a.D, sie sitzen mit dem Rücken zu Wand" und Königshofer weiter, "ich komme mir vor wie im Märchen „Der Hase und der Igel“ und überall sehe ich Igel und weiß nicht woher diese kommen. Daher will ich wissen, wem der eMail-Account gehört und wer mir diese Falle gestellt hat.
Aber wäre das nicht Aufgabe des Beklagten selbst ? Ein Zivilgericht ist kein Investigativ-Gericht. Aber das dürften so einige noch immer nicht verstanden haben; Eigentore .
Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, aus meiner Sicht um die rechtliche Komponente im Sinne der ZPO beurteilen zu können.
Zitat aus dem VOLLZITAT Uwe Sailer:
"Und dann will er den obersten Chef des österreichischen Verfassungsschutzes Mag. Peter Gridling als Beweis dafür laden, dass dieser bestätige, dass er, der Beklagte eine reine weiße Weste habe, obwohl der Verfassungsschutz nix bestätigen könne, weil zum Zeitpunkt der Bestätigung der exNationalratsabgeordnete DDr. Werner Königshofer noch immun war und eh schon wissen, da nicht ermittelt werden dürfe, solange nicht vom Parlament ausgeliefert und sonst überhaupt, das BVT dazu bis heute wirklich nichts weiß, weil ihnen viele wichtige Unterlagen nicht vorliegen und nie abgeholt wurden."
Vielmehr glaube ich, dass Sailers FB-Seite gehackt wurde.Die Anfrage die er dir gesandt via Facebook spricht ganz deutlich von einem Freundschaftsangebot
Dies könnte natürlich auch der Fall sein, dass diese Seite geknackt wurden. Nur könnte er dir ja via E-Mail eine Antwort zu kommen lassen.Vielmehr glaube ich, dass Sailers FB-Seite gehackt wurde.Die Anfrage die er dir gesandt via Facebook spricht ganz deutlich von einem Freundschaftsangebot
Denn warum sollte der Herr Polizist mit dem Rest seiner verbliebenen Glaubwürdigkeit jetzt derart fahrlässig noch umgehen und tatsächlich beabsichtigt haben, ausgerechnet mich persönlich auf seiner FB-Seite schreiben zu lassen, für alle seine "echten" Freunde sichtbar, was mir wiederum ja sehr gefallen hätte.