Im Verbotsgesetz sollte die Definition erklärt werden, was im Heute unter "Nazi" oder "Neonazi" im Bezug auf die vielen medialen öffentlichen Anfeindungen von RegierungsNICHTparteimitgliedern zu verstehen ist (hauptsächlich betreffend FPÖ, stärkste Oppositionspartei):
Steht das Wort (Schimpfwort) "Nazi"
Sollte einerseits der Gesetzgeber unter dem Begriff "Nazi" nämlich einen Verbrecher, Kriegsverbrecher oder Massenmörder verstehen, sollte andererseits schwerstens unter Strafe gestellt werden, wer Personen im Öffentlichen Leben (z.B. FPÖ-Parteimitglieder, nicht regierungsangehörig) öffentlich als "Nazi" bezichtigt und diskrediert, sofern zu Verbrechen, Kriegsverbrechen oder Massenmörder jegliche Beweise nicht zu erbringen sind.
Hinsichtlich einer ordentlichen Klarstellung, wo endlich einmal gesagt ist, was im Heute ein "NAZI" ist, müssten Personen, die FPÖ-Mitglieder öffentlich als "Nazi" oder "Neonazi" verunglimpfen (sollte das Wort kriminelle Bedeutung haben), mit Verleumdungsklagen und schweren Verurteilungen rechnen. Wir könnten damit den Teil einer großen Volksverhetzung (SPÖ,Grün, ÖVP gegen FPÖ) etwas mehr im Zaum halten.
Sollte "Nazi" oder "Neonazi" nicht für Kriminellen Hintergrund stehen, dann muss man sich fragen zum WarumNicht?
"Nazi" und "Neonazi" wurde von politischen Gegnern soweit noch immer als
kriminalisierendes Schimpfwort gebraucht, oder etwa nicht?
Meine Meinung.