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Strafhöhe weiter offen
Am 20. Februar 2006 wurde Irving wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Mit seiner dagegen eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde ist er nun abgeblitzt.
Der OGH betonte, das Verfahren der ersten Instanz sei korrekt und fehlerlos geführt worden, das Schwurgericht habe auch die richtigen Gesetzbestimmungen angewandt. "Dem Urteil haften keine Formal- und Denkfehler an", so der OGH abschließend.
Über die von Irving und der Staatsanwaltschaft eingebrachten Berufungen gegen das Strafausmaß traf der OGH allerdings keine Entscheidung. Die Entscheidung darüber wurde dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen.
Irving bleibt in Haft
Bis zur Entscheidung über die vom Staatsanwalt geforderte Straferhöhung bzw. die von Irving erwünschte Minderung bleibt der Verurteilte in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft.
An Existenz von Gaskammern gezweifelt
David Irving sitzt seit 11. November 2005 in Wien in U-Haft. Als er für einen Vortrag nach Österreich reiste, war er auf auf der Autobahn auf Basis eines Haftbefehls aus dem Jahr 1989 festgenommen worden.
Der Vorwurf: NS-Wiederbetätigung, mit der Irving laut dem nunmehr rechtskräftigen Schuldspruch seinerzeit bei zwei Vorträgen in Wien und in Leoben gegen das Verbotsgesetz verstoßen hat.
Dabei hatte er die Existenz von Gaskammern in Auschwitz und die Judenverfolgung unter Adolf Hitler in Abrede gestellt. Die November-Pogrome der so genannten Reichskristallnacht schrieb Irving als SA-Männer verkleideten "Unbekannten" zu.
Geschockt vom Urteil
Bei seinem Prozess gab sich der 67-Jährige dann als nach außen hin geläuterter, um Faktentreue bemühter Historiker, der grundsätzlich nicht mehr an den Gaskammern und der Massenvernichtung der Juden während der NS-Zeit zweifle, sich aber an "Einzelheiten" stoße. Vom Urteil zeigte er sich geschockt.
Neues Verfahren möglich
Als Irving wenige Tage nach dem Prozess der APA und der "Presse" ein Interview gab, ließ er mit Bemerkungen wie "Österreich benimmt sich wie ein Nazi-Staat!" oder "Hitler ist nicht zielbewusst gegen Juden vorgegangen!" aufhorchen.
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein zweites Verfahren in die Wege. Ob gegen Irving wegen dieser Äußerungen tatsächlich Anklage erhoben wird und er sich somit ein zweites Mal vor Gericht verantworten muss, ist noch nicht fix.
Die Staatsanwaltschaft will erst dann entscheiden, wenn feststeht, ob es bei den drei Jahren Haft aus dem ersten Verfahren bleibt oder ihrem Antrag auf Erhöhung der Strafe stattgegeben wird.
Zitat von »"caddy40"«
Technisch nicht möglich ?
Maschinengewehre
(Mg. 42,die Hitlersäge),Gaskammern,Verhungern,erschlagen,Totarbeiten usw. reicht nicht,um 6 Millionen Juden umzubringen.