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EuGH-Entscheidung
Flugdaten-Weitergabe an USA ist illegal
Die zwischen der EU und den USA vereinbarte Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen EU-Recht.
Das oberste Gericht der Europäischen Union erklärte am Dienstag in Luxemburg ein entsprechendes Abkommen der EU mit den USA für nichtig. Es beruhe nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage, hieß es zur Begründung. Das gleiche gelte für eine Entscheidung der EU-Kommission, die einen angemessenen Datenschutz in den Vereinigten Staaten feststellte.
Das am 28. Mai 2004 in Kraft getretene Abkommen muss nun aufgelöst werden, soll aus Gründen der Rechtssicherheit aber bis zum 30. September aufrechterhalten werden. Die EU-Kommission kündigte an, mit den USA zu beraten.
Zustimmung auf falscher Grundlage
Die Richter äußerten sich nicht zu den datenschutzrechtlichen Bedenken des Parlaments. Sie kamen lediglich zu dem Ergebnis, dass Kommission und der Ministerrat der Regierungen ihre Zustimmung zu dem Abkommen nicht auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie geben durften. Denn diese Regelung greife nicht, wenn es um die staatliche Sicherheit und die Strafverfolgung gehe. Genau dies sei aber der Zweck der Datenweitergabe.
Willkürliche Datenübermittlung
Gegen das von der EU-Kommission und den EU-Regierungen gebilligte Abkommen hatte das Europäische Parlament geklagt. Die Abgeordneten kritisierten – mit Verweis auf das EU-Datenschutzrecht – insbesondere die Datenmenge und die Willkür bei der Informationsübermittlung. Die USA hatten in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 Fluggesellschaften verpflichtet, elektronische Datensätze über USA-Reisende zu übermitteln.
EU-Diplomaten segnen Flugdaten-Abkommen mit den USA ab
Von EU-Seite steht dem weiteren Transfer von Flugpassagierdaten in die USA auf Basis eines neuen Abkommens prinzipiell nichts mehr entgegen. Vertreter aller 27 Mitgliedsstaaten aus Diplomatenkreisen stimmten am heutigen Freitag einem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorgelegten Entwurf zu. Die Einigung müssen einige nationale Parlamente in der EU noch gesondert absegnen. Mit der von August an geltenden Übereinkunft sollen die Passenger Name Records (PNR) künftig standardmäßig 15 statt bislang dreieinhalb Jahre in den USA vorgehalten werden. Die Zahl der Datenfelder, welche die Fluglinien über den Atlantik schicken, soll im Gegenzug von 34 auf 19 schrumpfen.
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