1982 wurde im Nationalrat mit den Stimmen ALLER Parteien als Novelle zum Krankenanstaltengesetz das Bundesgesetz über die Organentnahme bei "Verstorbenen" beschlossen, das die "operative Entnahme von Organen erlaubt, sobald der "Spender" verstorben ist und soweit der "Spender" dem nicht schriftlich widersprochen hat. Nun sind aber Organe von Toten unbrauchbar, nur die Organe eines (für "hirntot" erklärten) Menschen, der aber noch atmet und fiebert, können für Transplantationen verwendet werden.
Sterbende Unfallopfer werden - anscheinend deshalb - für tot erklärt, weil man ja etwas von ihnen will, nämlich ihre Organe. Sobald jemand für hirntot erklärt wird, verliert er jeglichen Rechtsschutz als Person, er hat keine Lobby mehr. Die Hirntod-Diagnose ist heute praktisch ein Todesurteil ohne Berufungsmöglichkeit.
Wieder einmal zeigt ein Blick auf das Bundesgesetz, dass NIEMAND eine persönliche Verantwortung trägt. Die ehem. Bundesministerin Rauch-Kallat sprach in Zusammenhang mit einer "NEUEN" Gesundheitspolitik von den Prinzipien: Gerechtigkeit, Eigenverantwortung und ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT, es wäre schön, wenn dem noch die "Würde des Menschen" hinzugefügt würde.