Quelle: http://www.demokratie-retten.at
>>Jetzt Online-Appell unterzeichnen<<
Dringend Unterstützung benötigt: NGOs fordern von Regierung klares Bekenntnis zur Demokratie
Nicht-ÖsterreicherInnen bitte hier unterschreiben.
Zwei VGÖ-MitarbeiterInnen und ein VGÖ-Aktivist werden in Österreich wegen legaler Tierschutzaktivitäten strafrechtlich verfolgt und persönlich und finanziell ruiniert - und zwar im derzeit laufenden sogenannten Tierschutzprozess. Möglich wird diese staatliche Verfolgung durch die extensive Auslegung der österreichischen Anti-Terrorismus-Bestimmungen.
Im diesem Herbst (November 2010) sollen diese nun ein weiteres mal geändert werden. Aus diesem Anlass mobilisieren etliche renommierte NGOs, um die Regierung dazu zu bewegen, das Gesetz zu verändern, um wieder Rechtssicherheit für legales ziviles Engagement herzustellen. Allerdings wird das nur geschehen, wenn wir BürgerInnen der Regierung JETZT mitteilen, was wir von ihr erwarten: Nämlich ein klares Bekenntnis zur Demokratie!
Hilf den verfolgten vegan.at-AktivistInnen!
* UNTERZEICHNE DEN ONLINE-APPELL
* LEITE DIESE INFORMATIONEN AN MINDESTENS DREI FREUNDE WEITER
* TEILE DIESE SEITE AUF FACEBOOK
Mag. Felix Hnat
Unser Obmann ist seit Jahren Chefredakteur des beliebten Vegan.at-Magazins. Außerdem ist er Hauptkoordinator der Veganmania-Festivals, Vortragender in Schulen und hat erst unlängst den internationalen Titel "Vegetarier des Jahres" gewonnen. Dass Felix Hnat vermutlich auch im Falle eines Freispruches finanziell ruiniert ist, ist zwar belastend, aber dass die Zukunft des Aktivismus durch diesen Prozess in Gefahr ist, ist für ihn die größte Gefahr. Felix Hnat ist mit 5 Jahren Haft bedroht.
Monika Springer
Unsere Grafikerin prägt seit Jahren das Erscheinungsbild des Vereins, der Website und des vegan.at-Magazins. Alle Flugblätter und Druckwerke tragen ihre Handschrift, aber sie ist auch auf Infotischen sehr engagiert, weil dort Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht. Sie ist total erschüttert, weil im Tierschutzprozess vollkommen legale aktivistische Handlungen als kriminell eingestuft werden. Ein Schuldspruch würde somit einem Berufsverbot gleich kommen. Monika Springer ist mit 5 Jahren Haft bedroht.
Chris Moser
Der Künstler und Familienvater Chris Moser hilft gemeinsam mit seiner Frau Karin schon jahrelang ehrenamtlich das vegane Sommerfest in Innsbruck zu organisieren. Er ist davon überzeugt, dass gerade die Veganmanias eine super Gelegenheit sind, zu zeigen, dass Veganismus keinen Verzicht darstellt und sondern eine echte positive Alternative. Am wichtigsten ist ihm seine Familie, von der er in der U-Haft brutal getrennt wurde. Es wäre ein Albtraum, wenn er von seinen drei Kindern getrennt werden würde. Sein Jobverlust durch den Prozess stellt ein existenzbedrohendes Problem dar, weil unklar ist, ob die Familie über den Winter mit Lebensmitteln und Heizholz versorgt werden kann. Ihm drohen auch 5 Jahre Gefängnis.
Diese 3 Personen müssen sich neben 8 weiteren angeklagten Tierschützer_innen seit Anfang März vor dem Gericht Wr. Neustadt verteidigen. Allen wird keine einzige konkrete Straftat vorgeworfen, laut Staatsanwalt sollen sie durch ihre legale Kampagnenarbeit unbekannte Dritte ideell zu Straftaten motiviert haben – ohne je selbst eine begangen zu haben!
Etliche namhafte um die Demokratie in Österreich besorgte Organisationen unterstützen den Online-Appell! Darunter:
o Amnesty International
o Greenpeace
o Reporter ohne Grenzen
o attac Austria
o Global 2000
o Vier Pfoten
o uva
Setzen wir uns gemeinsam für Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Österreich ein,
und zwar JETZT solange das noch geht!
Hintergrundinformation
1)Organisationsdelikte: Die 278er Paragraphen des Strafgesetzbuchs
2) USA: War On Terror
3) Demokratie von Terrorismusgesetzgebung bedroht
4) OGH hat sich auf demokratiefeindliche Gesetzesauslegung festgelegt
5) Eine neuerliche Verschärfung der Terrorismusgesetzgebung ist geplant
Seit März dieses Jahres sitzen 3 VGÖ-AktivistInnen in einem Monsterverfahren vor Gericht, dem sogenannten Tierschutzprozess. Ihnen wird nicht vorgeworfen Straftaten begangen, sondern nur legale Aktivitäten gesetzt zu haben, wie Aufdecken und Anprangern von Missständen, Veröffentlichungen im Internet, Kritik an Firmen usw. Durch ihre legalen Kampagnenaktivitäten hätten sie ein Klima der Unruhe und Unzufriedenheit geschaffen, das andere zu Straftaten ermuntert hätte.
Die österreichische Justiz argumentiert, dass man die legalen und die strafrechtswidrigen Aktivitäten im Tierschutz als zusammengehörend auffassen müsse, da beide Aktivitäten dasselbe Ziel (nämlich die Durchsetzung von Tierschutzforderungen) verfolgen würden. Daher wären die normalerweise legalen Tierschutzaktivitäten nun strafbar und zwar ganz unabhängig davon, ob die unbekannten Personen, die strafrechtswidrig handeln und jene Personen die legale Aktivitäten setzen, sich untereinander kennen und absprechen würden oder nicht. Das deshalb, weil selbst wenn kein Kontakt der legal und der strafrechtswidrig handelnden Personen untereinander besteht, eine "konkludente Willensübereinkunft" vorliegen würde, wie sich am Verfolgen derselben Ziele erkennen ließe.
1) Organisationsdelikte: Die 278er Paragraphen des Strafgesetzbuchs
Dieses juristische Konstrukt wird durch Bestimmungen im Strafgesetzbuch ermöglicht, die zur Bekämpfung organisierter Schwerstkriminalität (Stichwort Mafia) und des Terrorismus geschaffen wurden. Erklärtes Ziel bei Errichtung der Bestimmungen war es, dass aufgrund der statuierten erheblichen Bedrohung, die von Terrorismus und organisierter Schwerstkriminalität ausgehen soll, zur Bekämpfung dieser Phänomene, die Möglichkeit geschaffen werden soll, bewährte rechtsstaatliche Prinzipien auszuhebeln oder zumindest aufzuweichen, um den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden eine größere Handlungsermächtigung in die Hand zu geben.
. So sollte erstens bei einem Verdacht für ein Organisationsdelikt das ganze Spektrum an Ermittlungsmethoden ausgeschöpft werden können, inklusive jener Methoden, die die größten Eingriffe in menschliche Grundrechte bedeuten (großer Lauschangriff, Online-Durchsuchung, etc.).
. Zweitens sollten auch Handlungen unter Strafe gestellt werden, die unter "normalen" Bedingungen legal oder sogar grund- und menschenrechtlich geschützt sind, wie etwa durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit.
. Und drittens sollten im Sinne der Prävention bereits Personen strafbar werden, noch bevor Straftaten gesetzt, geplant oder vorbereitet werden.
Mit der Argumentkeule der enormen Bedrohung und Gefahr, die von Terrorismus und organisierter Kriminalität ausgehen, wurde also durch unbestimmte und weitläufige gesetzliche Formulierungen eine Aufweichung rechtsstaatlicher Garantien und eine enorme Ausweitung der Strafbarkeit durchgesetzt. Und zwar sowohl zeitlicher Natur, durch das Vorversetzen der Strafbarkeit in ein Stadium in dem noch keine Straftaten konkret geplant sind, als auch inhaltlicher Natur, durch das unter Strafe stellen von Handlungen, die in keinem direkten oder ursächlichen Zusammenhang zu Straftaten stehen.
2) USA: War On Terror
Diese rechtlichen Entwicklungen sind im Kontext eines weltweiten Trends zu sehen, der durch den von den USA verordneten "Krieg gegen den Terrorismus" noch einmal entscheidend an Auftrieb gewonnen hat. "Krieg" hält sich eben nicht an rechtsstaatliche Schranken. "Krieg" richtet sich auch nicht gegen BürgerInnen, die grundrechtlichen Schutz genießen, sondern gegen Feinde, die es zu überwältigen oder in Schach zu halten gilt und zwar ohne sich dabei durch rechtsstaatliche Schranken behindern zu lassen.
Ganz in diesem Sinne sprechen Vertreter dieser durchaus weitverbreiteten und einflussreichen Denkrichtung von der Notwendigkeit eines Präventivstrafrechts und eines Feindstrafrechts, also der Schaffung eines Strafrechts, dass sich präventiv gegen sogenannte "Gefährder" und effizient gegen sogenannte "Feinde" anwenden lässt und in dessen Rahmen der Staat nicht mehr an das Vorliegen verfassungsgemäßer Ermächtigungen oder die Einhaltung von rechtsstaatlichen Normen gebunden ist.
Es ist so etwas wie ein permanenter Ausnahmezustand von dem behauptet wird, dass er für die Demokratie unschädlich wäre, weil er sich auf einen spezifischen Bereich begrenzen ließe. Tatsächlich ist aber jeder Mensch potenziell Gefährder oder Feind, weil dies unbestimmte und relative Begriffe sind. Letztlich bestimmt immer der Mächtige, wen er persönlich als Gefährder oder Feind einstuft.
3) Demokratie von Terrorismusgesetzgebung bedroht
Schon aus dieser Überlegung wird deutlich, dass eine teilweise Auflösung von Demokratie und Rechtsstaat in einem geschützten abgrenzbaren Bereich, der sich nur gegen TerroristInnen oder organisierte Schwerkriminalität wendet, eine Illusion ist. Vielmehr werden durch diese Ermächtigungen Instrumente geschaffen, die für die typischen Merkmale jeden autoritären Systems verantwortlich sind: staatliche Willkür, Rechtsunsicherheit, Einschüchterung, Sippenhaftung und drakonische Strafen.
Auch wenn sich in Österreich diese Ideen noch lange nicht so stark durchgesetzt haben, wie in den USA, Großbritannien oder Frankreich, so wurden doch bereits die ersten deutlichen Schritte in diese Richtung gegangen. Ganz im Geiste dieser Ideologie hat sich auch die rechtliche Lesart der Organisationsdelikte durch die österreichische Justiz entwickelt. Immer öfter werden sie in letzter Zeit auf ihre Einsatzmöglichkeit im zivilgesellschaftlichen Bereich getestet und den Präzedenzfall schlechthin bildet der Tierschutzprozess.
4) OGH hat sich auf demokratiefeindliche Gesetzesauslegung festgelegt
Das österreichische Höchstgericht, der OGH (Oberste Gerichtshof), hat sich aufgrund einer Grundrechtsbeschwerde schon zum Tierschutzprozess geäußert und die Weichen in Richtung erweiterter Anwendbarkeit der Bestimmung auch auf zivilgesellschaftliches Engagement gestellt.
Diese höchstgerichtliche Entscheidung hat sehr viel Kritik von NGOs, aber auch von renommierten JuristInnen ausgelöst. Univ. Prof. Petra Velten, Vorstand des Instituts für Strafrecht der Universität Linz, kommentiert dieses Urteil beispielsweise mit den Worten: "Die Annahme von OGH und OLG Wien, militante Tierschützer seien Mitglieder einer kriminellen Organisation, kann nicht geteilt werden. Beide Gerichte legen anstelle des Gesetzes eine ganz eigene Konzeption der kriminellen Organisation zugrunde. Dabei setzen sie sich über den Wortlaut als auch über Sinn und Zweck der Regelung hinweg."
Aber alle Kritik ist letztlich wirkungslos, wenn dadurch nicht die Politik dazu bewegt werden kann, nun klärend einzugreifen. Denn das letzte Wort der Auslegung von Gesetzen hat nun einmal die Rechtssprechung selbst und dort das Höchstgericht, also der OGH. Dieser hat sich aber bereits auf eine demokratiefeindliche Interpretation der Organisationsparagraphen festgelegt. Daher ist nun die Politik am Zug sich unmissverständlich zur Demokratie zu bekennen, die Justiz zu einer Richtungsänderung zu zwingen und die rechtsstaatliche Sicherheit durch eine entsprechende Klarstellung im Gesetz wieder herzustellen.
5) Eine neuerliche Verschärfung der Terrorismusgesetzgebung ist geplant
Im Herbst dieses Jahres soll es nun erneut zu einer Gesetzesänderung im Bereich der sogenannten Organisationsdelikte (§§ 278 ff österreichisches Strafgesetzbuch) kommen. Tatsächlich ist derzeit aber von der Regierung eine zusätzliche Verschärfung der Terrorismusgesetzgebung geplant!
Es liegt nun an uns, den BürgerInnen, von der Regierung ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaat einzufordern und sie dazu zu bewegen, sich klar gegen den weiteren Abbau bürgerlicher Grundrechte auszusprechen und die Rechtssicherheit durch eine grundrechtskonforme Präzisierung der Organisationsparagraphen wieder herzustellen.
Wehren wir uns jetzt, bevor es zu spät ist, denn:
Wer in einer Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf.
http://www.demokratie-retten.at