Krems: Todesschuss war rechtswidrig
Der tödliche Schuss auf den 14-jährigen Supermarkt-Einbrecher war "nicht erforderlich", entschied jetzt der UVS.
Ein letztes Mal wurde in den vergangenen Monaten der tödliche Schuss auf einen 14-jährigen Supermarkt-Einbrecher in Krems von Amts wegen untersucht. Nun liegt das Ergebnis vor: Die Abgabe des Schusses war rechtswidrig.
Und was haben die Eltern des toten Florian P. davon? Der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats für NÖ (UVS) verhilft ihnen dazu, dass sie vom Staat die Begräbniskosten ersetzt und eventuell ein so genanntes Trauerschmerzensgeld bekommen.
Rückblende
5. August 2009: Der 14-jährige Florian und sein 16-jähriger Freund Roland T. werden nachts in einem Supermarkt von zwei Polizisten als Einbrecher gestellt. Es fallen Schüsse, ein von der Beamtin abgegebener durchschlägt Rolands Beine, ein vom Beamten abgefeuerter trifft Florian tödlich in den Rücken.
Der Polizistin wird Notwehr zugebilligt, der Polizist im März heurigen Jahres im Landesgericht Korneuburg wegen "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" zu acht Monaten bedingt verurteilt.
Florians Eltern und Roland T. setzen - die Opferschutz-Anwältinnen Nadja Lorenz und Eva Plaz zur Seite - ein UVS-Verfahren zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung in Gang. Vorsitzender Wolfgang Wessely verurteilt den Einsatz des 43-jährigen Polizisten, dessen Kollegin aber hat nach Wesselys Ansicht alles richtig gemacht.
Zunächst gab der Beamte einen Warnschuss über die Köpfe der jungen Einbrecher ab, was "in einem relativ beengten Raum im Hinblick auf die Gefahr einer Ablenkung des Schusses infolge Auftreffens auf Beton- bzw. Metallteile bzw. ein (ungewolltes) Verzielen als lebensgefährdend zu werten ist" (aus dem UVS-Bescheid) und daher rechtswidrig war.
Dann fühlte sich die Beamtin von Florian, der ein Gartenwerkzeug in der Hand hielt, bedroht, sie drückte ohne Ankündigung ab und traf - Roland T.
Abwehr
Das wird als gerechtfertigt gewertet. "Im Falle von Notwehr", urteilt Wessely, dürfe auch die "Gefährdung Unbeteiligter in Kauf genommen werden, soweit keine andere Möglichkeit besteht, den Angriff sofort und verlässlich abzuwehren".
Die dritte - für Florian tödliche - Schussabgabe durch den Polizisten wird hingegen als "nicht erforderlich", "unverhältnismäßig und daher rechtswidrig" verurteilt, weil der Bursch zu dem Zeitpunkt bereits auf der Flucht war.
Beide Polizisten sind bewaffnet wieder im Dienst.
http://kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/2060822.php