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1

Sonntag, 9. Januar 2011, 19:16

Kurzer Abriss über einen Teilaspekt der Überwachung...

...am Beispiel denkender Kameras (stop-mindcontrol.de.vu vom 03.11.01, Auszug):

"Ohne jetzt genauer darauf eingehen zu wollen, wie fragwürdig (sehr vorsichtig ausgedrückt) die stets gleichen Rechtfertigungen für die ständig zunehmende Überwachung von uns allen sind, wird längst nicht jeder wissen, was bereits alles an Überwachungstechnik im Einsatz ist. Selbst das, was bereits ganz offiziell zugegeben wird, lässt einem die Haare zu Berge stehen. Viel zu oft scheint noch die Meinung vorzuherrschen, dass zwar überwacht wird, aber "bestimmt niemand die ganzen Datenmengen auswerten kann". Die traurige Gewissheit ist, dass diese keiner mehr auswerten muss - es funktioniert vollautomatisch. Um die eigentliche Überwachung muss sich im Grunde genommen auch kein Mensch mehr kümmern. Intelligente Kameras verfolgen automatisch Zielpersonen, die sich "aus Sicht der Kamera" aufffällig verhalten, schalten bei Bedarf auf die nächste Kamera um oder alarmieren gleich die nächste Polizeistation..."

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ASY

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2

Montag, 10. Januar 2011, 12:32

Ich habe mir den Bericht durchgelesen. Schrecklich, denn geniale Wissenschaftler aus unserer Gesellschaft arbeiten für eine elitäre Verbrecherbande.

3

Montag, 10. Januar 2011, 12:46

Mal ganz ehrlich: Was haben wir normale Menschen zu verbergen? Eigentlich gar nichts.

Was, wenn diejenigen die gegen die staatliche Überwachung hetzen, genau diejenigen sind, die es nötig haben? Also die, die genau die Verbrechen begehen, über die wir uns tagtäglich aufregen?

Staatliche Überwachung gesetzlich geregelt könnte doch den größten Verbrechern das Handwerk legen. Ich meine, dem organisierten Verbrechen, auch Finanzbetrügern. Wer hat da wohl am meisten zu verlieren?
People who lie to others have merely hidden away the truth, but people
who lie to themselves have forgotten where they put it.

4

Montag, 10. Januar 2011, 18:26

Mal ganz ehrlich: Was haben wir normale Menschen zu verbergen? Eigentlich gar nichts.
Warum tragen wir Kleidung obwohl es klimatisch nicht immer ein Muss wäre? Warum vertrauen wir - im besten Falle - unsere Geheimnisse nur unseren besten Freunden an? Ich habe immer etwas zu verbergen, wo ich finde dass es anderen nichts angeht, weil es ist meine persönliche Entscheidung das zu entscheiden und nicht die von irgendwelchen Behörden.

Danke für das Verständnis!
Was, wenn diejenigen die gegen die staatliche Überwachung hetzen, genau diejenigen sind, die es nötig haben? Also die, die genau die Verbrechen begehen, über die wir uns tagtäglich aufregen?
"Haltet den Dieb!", schrie der Dieb ...

Wasser predigen und Wein saufen ...

Was ist wenn genau die Verbrecher mehr Überwachung fordern? Weil damit stellt sich die Frage, was dann eigentlich überwacht werden soll.
Staatliche Überwachung gesetzlich geregelt könnte doch den größten Verbrechern das Handwerk legen. Ich meine, dem organisierten Verbrechen, auch Finanzbetrügern. Wer hat da wohl am meisten zu verlieren?
Die größten Verbrecher sind nicht in dunklen Gossen zu Hause, oder versuchen nicht ihr Handeln zu verstecken wie es "Verbrecher" tun. Nein, die größten Verbrecher tragen Titeln, kommen von den besten Universitäten und bestimmen welche Gesetze kommen und welche nicht.

Heute und morgen wird nur überwacht, was unterdrückt bleiben/werden soll. Staatliche Überwachung gesetzlich geregelt würde nur dann funktionieren, wenn Demokratie in ihrem eigentlichen Sinne existieren könnte. Nur glaube ich eher dass sich dann die Frage einer ganzheitlichen Überwachung in dieser Weise nicht mehr stellen würde.

Gut, diese Einschätzung mag spekulativ und subjektiv sein, aber objektiv ist, dass unsere Demokratie keine solche ist. Schon alleine deswegen habe ich kein Vertrauen in unseren Staat bzw. deren Institutionen. Und wie ich schon oben schrieb, Geheimnisse vertraut man nur seinen Freunden an welchen man auch vertraut.
Die glücklichen Sklaven
sind die
erbittertsten Feinde der Freiheit!

Marie von Ebner-Eschenbach

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5

Montag, 10. Januar 2011, 18:37

Mal ganz ehrlich: Was haben wir normale Menschen zu verbergen? Eigentlich gar nichts.
:shock:
Du hast den Text auf der Seite aber nicht gelesen, gell?

Baumfällt

unregistriert

6

Montag, 10. Januar 2011, 19:15

Das ist ja wohl schon ultragrauslich


7

Montag, 10. Januar 2011, 22:32

[Warum tragen wir Kleidung obwohl es klimatisch nicht immer ein Muss wäre? Warum vertrauen wir - im besten Falle - unsere Geheimnisse nur unseren besten Freunden an? Ich habe immer etwas zu verbergen, wo ich finde dass es anderen nichts angeht, weil es ist meine persönliche Entscheidung das zu entscheiden und nicht die von irgendwelchen Behörden.

Nun, die Antwort ist ganz einfach: Weil wir uns schämen.

Wir finden uns zu dick oder zu unförmig gebaut und anerzogene Verhaltensweisen lassen uns dann eben Kleidung anziehen, weil wir uns schämen, mit unserer Figur nicht zufrieden sind, zuviel Wert auf Äusserlichkeiten legen, innere Werte nichts zählen und wir unsere Häßlichkeit mit Schminke und Kleidung verbergen müssen, weil wir innerlich auch nicht schön sind.

Wir haben immer etwas zu verbergen, was Andere nichts angeht, weil wir uns alle gegenseitig meist Böses wollen.

Nicht wahr?

Aber eigentlich ist das, was wir zu verbergen haben, für uns normale Menschen nur peinlich. Es ist nicht kriminell. Es ist nur unser eigenes Gewissen, dass uns Angst macht.

Danke für das Verständnis!

Ich habe durchaus Verständnis für diese Art von Bedenken. Aber wo bleibt das Verständnis für die Opfer von Kriminellen?

Erkläre deine Bedenken mal jemandem, der in der Zukunft zum Opfer wird und es hätte verhindert werden können.


Wasser predigen und Wein saufen ...

Nein, ich erlaube mir nur, auch einmal in die gegensätzliche Richtung zu denken.

Was ist wenn genau die Verbrecher mehr Überwachung fordern? Weil damit stellt sich die Frage, was dann eigentlich überwacht werden soll.


Was ist, wenn genau die größten Verbrecher in euren Augen - Also die Angesehendsten Leute wie Bankster, diese Überwachung nicht wollen? Man stelle sich mal vor, man hätte die Gespräche der CEO's der großen Banken abgehört und könnte dies nun als Beweismittel verwenden, um sie für die Finanzkrise vor Gericht zu stellen. Auch das wäre eine Möglichkeit.

Abeghört und überwacht wird sowieso. Jeder andere ausser der Staat tut das. Oftmals liefern wir selbst die Daten, weil wir denken wir nehmen an einem Preisausschreiben teil. Wo sind da die Bedenken? Wir werden schon längst total überwacht und sind gläsern. Google, Facebook und Co. spionieren uns aus, kommen an unsere geheimsten Daten und verkaufen diese. Der Einzige, der das nicht tut weil er nicht darf, ist der Staat, der mit unseren Daten noch vertrauensvoller umgehen würde, wie diese Unternehmen.

Die größten Verbrecher sind nicht in dunklen Gossen zu Hause, oder versuchen nicht ihr Handeln zu verstecken wie es "Verbrecher" tun. Nein, die größten Verbrecher tragen Titeln, kommen von den besten Universitäten und bestimmen welche Gesetze kommen und welche nicht.

Eben diese würden dann genauso überwacht und, wenn sie kriminell sind, hätte man was gegen sie in Händen.

Heute und morgen wird nur überwacht, was unterdrückt bleiben/werden soll. Staatliche Überwachung gesetzlich geregelt würde nur dann funktionieren, wenn Demokratie in ihrem eigentlichen Sinne existieren könnte. Nur glaube ich eher dass sich dann die Frage einer ganzheitlichen Überwachung in dieser Weise nicht mehr stellen würde.

Ein bischen zu viel Verschwörungstheorie und ein bischen zuwenig Wissen um die tatsächlichen Verhältnisse.

unsere Demokratie mag zwar nicht optimal funktionieren, aber so schlimm wie du es siehst, steht es auch nicht um sie.

Gut, diese Einschätzung mag spekulativ und subjektiv sein, aber objektiv ist, dass unsere Demokratie keine solche ist. Schon alleine deswegen habe ich kein Vertrauen in unseren Staat bzw. deren Institutionen. Und wie ich schon oben schrieb, Geheimnisse vertraut man nur seinen Freunden an welchen man auch vertraut.

Demokratie kann immer nur so sein, wie die Menschen die sie leben.
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who lie to themselves have forgotten where they put it.

8

Montag, 10. Januar 2011, 23:21

Mal ganz ehrlich: Was haben wir normale Menschen zu verbergen? Eigentlich gar nichts.
:shock:
Du hast den Text auf der Seite aber nicht gelesen, gell?

ich hab den Text nicht gelesen, kenne aber die Argumente. Vieles davon kommt daher, dass die Menschen nicht richtig informiert sind.

Mal ein bischen InFORMation:
Recht in Deutschland sieht so aus, bezüglich der gerade wieder abgeschafften Vorratsdatenspeicherung:

Zitat

§ 100g StPO

(1) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand als Täter oder Teilnehmer
1.
eine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung, insbesondere eine in § 100a Abs. 2

Damit sind die sog. Katalogtaten gemeint:

(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. aus dem Strafgesetzbuch:
a) Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 94 bis 100a,
b) Abgeordnetenbestechung nach § 108e,
c) Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h,
d) Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130,
e) Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4,
f) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2,
g) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3, § 184c Abs. 3,
h) Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212,
i) Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b,
j) Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a,
k) Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255,
l) gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a,
m) Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4,
n) Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2,
o) Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5,
p) Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2,
q) Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen,
r) Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299,
s) gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c,
t) Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334,
2. aus der Abgabenordnung:
a) Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen,
b) gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373,
c) Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2,
3. aus dem Arzneimittelgesetz:
Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a unter den in § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Voraussetzungen,
4. aus dem Asylverfahrensgesetz:
a) Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3,
b) gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a,
5. aus dem Aufenthaltsgesetz:
a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
6. aus dem Außenwirtschaftsgesetz:
Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6,
7. aus dem Betäubungsmittelgesetz:
a) Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
b) Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b,
8. aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz:
Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen,
9. aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen:
a) Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21,
b) Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3,
10. aus dem Völkerstrafgesetzbuch:
a) Völkermord nach § 6,
b) Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7,
c) Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12,
11. aus dem Waffengesetz:
a) Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3,
b) Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6.

bezeichnete Straftat, begangen hat, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht hat oder durch eine Straftat vorbereitet hat oder

2. eine Straftat mittels Telekommunikation begangen hat,

so dürfen auch ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1, § 113a des Telekommunikationsgesetzes) erhoben werden, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten erforderlich ist. Im Falle des Satzes 1 Nr. 2 ist die Maßnahme nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos wäre und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht. Die Erhebung von Standortdaten in Echtzeit ist nur im Falle des Satzes 1 Nr. 1 zulässig.

Hier gibt es eine Fußnote:

§ 100g Abs. 1 Satz 1: Soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen gem. Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und nichtig gem. BVerfGE v. 10.3.2010 I 272 - 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 -

Die bedeutet, Pech gehabt. Denn eigentlich hat das BVerfG gar nicht gesagt, die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem GG nicht vereinbar. Das Gesetz war es, nicht die Tatsache, dass man diese Daten speichert. Seither ist der Gesetzgeber tatenlos.

Es bedeutet, dass man sehr wohl die Verkehrdaten speichern darf, wenn sie in die Zukunft gerichtet benötigt werden. Es gibt aber keinen Zugriff auf vergangene Daten, was in vielen Fällen sehr fatal ist und dazu führt, dass man Straftaten gar nicht aufklären kann.

Der 100g ist seit vielen, vielen Jahren bereits in Kraft und hielt auch verfassungsrechtlichen Prüfungen stand. Durch das aktuelle Urteil wurde diese Norm ebenfalls in Teilen nichtig, weil ihm einfach die Grundlage entzogen wurde.

Die Anordnungsbefugnis liegt beim Richter, eine staatsanwaltschaftliche Eilanordnung muss richterlich bestätigt werden. Das ist also nicht wie bei CSI, dass man sich mal eben an den PC setzt und schon hat man die Listen.

Dann sind nur Verkehrdaten betroffen. Inhalte der Kommunikation können damit nicht erhoben werden, die werden auch gar nicht gespeichert.


Ist schon was anderes wie die kleinen Peinlichkeiten, die wir als normale Bürger so zu verbergen haben. Es geht nämlich nicht um normale Bürger - sondern um Kriminelle.

Ist aber schon sehr bezeichnend, vor was wir so Angst haben und dabei übersehen, wovor wir uns tatsächlich fürchten sollten.
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9

Dienstag, 11. Januar 2011, 12:52

Mal ein kleiner Einblick wie's in den USA ausschaut. Da gilt aber anderes Recht, wie bei uns und was die dort dürfen, darf man bei uns nicht - was die USA aber nicht daran hindert, auch uns auszuspionieren.:

Da trifft sich der Chef des FBI mit namhaften Unternehmen in Silicon Valley, u.a. auch mit den Chefs von Google und Facebook. Worum es dabei geht? Die USA sind da schon ein ganzes Stück weiter wie die deutsche Polizei. Gegen dass, was die Amis weltweit können - und die brauchen den deutschen Gesetzgeber dazu nicht - ist der Bundestrojaner finsteres Mittelalter. Natürlich geht es dabei auch um Wikileaks.

Der amerikanische Steuerzahler zahlt an Google für jeden E-Mail-Account User 25 Dollar pro Jahr für die Überwachung der Korrespondenz. Yahoo bekommt sogar 29 Dollar - womit die beiden E-Mail Anbieter mehr Geld vom Staat bekommen, wie von den E-Mail Nutzern. Microsoft ist die Ausnahme, die nehmen dafür noch nichtmal Geld.

Auch das angeblich sichere SSL Login, das auch für Onlinebanking üblich ist, ist für die Amis kein Thema. Das FBI darf falsche SSL-Zertifikate ausstellen und tut es auch seit einigen Jahren.

Wie Dokumente des US-Justizministeriums zeigen, berechnet die Fa. Telcos 2000 Dollar für 'pen register' Daten - also Daten die zeigen, wer mit wem kommuniziert.

Der US-Kongress genehmigte in 2006 rund 500 Millionen Dollar um den Kommunikationsfirmen ihre Auslagen für die Softwareänderungen zur Überwachung des Internets und der Telekommunikation zu erstatten.

In den USA ist alles käuflich und so kaufen auch die Unternehmen. Kaum ein Konzern, der nicht die Daten seiner potenziellen Kunden einsehen möchte und die Provider verkaufen kräftig. Ist ein schönes Zusatzgeschäft Jeder darf unsere Daten haben - es ist alles nur eine Frage des Preises. Profit übertrumpft in den USA alles, auch die Demokratiekontrolle und die Privatsphäre. Die bekommen das auch nicht in den Griff und streiten sich noch über ein Gesetz, dass eine Strafe von 100.000 Dollar pro Tag vorsieht, wenn dagegen verstossen wird.

Die neuen technischen Möglichkeiten werden auch gerne zur Wirtschaftsspionage genutzt: http://www.nytimes.com/2010/09/27/us/27wiretap.html?_r=1

Auch hier sind die Kriminellen unserer Polizei weit voraus, was die technischen Möglichkeiten und das Knowhow betrifft. Und wenn sich diejenigen, die uns vor sowas schützen sollten, nicht so gut auskennen wie die Verbrechern - naja, wie sollen sie es dann verhindern?

Das Vorgehen der Behörden in den USA kann man nicht mit Deutschland vergleichen. Hier haben die Leute wohl mehr eingebildete Angst vor dem Staat, als vor Serienmördern. Unseren Behörden sind eigentlich die Hände gebunden, denn selbst wenn sie unsere Daten hätten, dürften sie diese nicht gegen uns verwenden - von gesetzeswegen. Das ist natürlich ärgerlich, wenn man einen Verbrecher kennt, diesen aber nicht hinter Schloß und Riegel bringen kann. Es geht also nicht ums können, sondern ums dürfen. Können tun die alles und jeder - ausser dem Staat - tut es auch.

Das solltet ihr euch mal vor Augen halten. Der Staat ist der letzte, der unsere Daten missbraucht. Alle Anderen haben das schon längst getan - nur waren die nicht daran interessiert, Verbrecher hinter Schloß und Riegel zu bringen.
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10

Dienstag, 11. Januar 2011, 18:35

Mal ganz ehrlich: Was haben wir normale Menschen zu verbergen? Eigentlich gar nichts.

Ich finde, wir sollten Wert auf das letzte bisschen Privatsphäre legen, das uns noch geblieben ist. Wie sieht denn die Praxis aus? Es werden schlicht und ergreifend alle unter Präventiv-Verdacht gestellt.

Warum insbesondere der kleine Bürger etwas dagegen haben sollte, wird hier wunderbar gezeigt: Du bist Terrorist!

Und was diese anscheinend so beliebte "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten"-Einstellung betrifft: Man kann ganz schnell in die Fänge einer Vollüberwachung geraten, ohne auch nur das Geringste angestellt zu haben: CCC-Chaosradio: Leben mit der Vollüberwachung - Aus dem Alltag eines Terrorverdächtigen

Was, wenn diejenigen die gegen die staatliche Überwachung hetzen, genau diejenigen sind, die es nötig haben? Also die, die genau die Verbrechen begehen, über die wir uns tagtäglich aufregen?

Ich könnte mir noch eine andere Möglichkeit vorstellen und die wäre sicher beunruhigender: Damit die Bürger immer mehr Überwachung, Kontrolle, Zensur und damit den Verlust ihrer Rechte und Freiheiten hinnehmen, wird jeweils der entsprechende Vorwand geschaffen.

siehe z.B.: Vortrags-Auszug über die NATO, „Gladio“ und 9/11 von Dr. Daniele Ganser an der Uni Basel

Staatliche Überwachung gesetzlich geregelt könnte doch den größten Verbrechern das Handwerk legen. Ich meine, dem organisierten Verbrechen, auch Finanzbetrügern. Wer hat da wohl am meisten zu verlieren?

Damit kann man sicher wunderbar alle unbescholtenen Bürger einschränken, ich fürchte nur die wirklichen Verbrecher kriegt man damit nicht. Die sprechen sich notfalls selbst bzw. gegenseitig von Vorwürfen frei oder sind praktischerweise gleich Angeklagter und Richter in einer Person...

Hier mal ein Beispiel dafür, wo man evtl. sinnvoller nach Verbrechern suchen sollte: Sachsensumpf - Kontraste (ARD)

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