..
Während ganz Österreich unter einem Sparpaket zu leiden hat, räumt der Staat der Kirche u.a. folgende ungerechtfertigten Vorteile ein:
• Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten überwiegend aus Steuergeldern.
Andere Privatschulen müssen alles selbst berappen.
• Der Staat muss jährliche Millionenzahlungen an die röm. Kath. Kirche leisten.
• Religiöse Universitäten und Hochschulen werden vom Staat bezahlt aber vom Vatikan kontrolliert. Die erlangten akademischen Grade sind staatlich anerkannt.
• Kirchliche Besitztümer sind vielfach grundsteuerbefreit.
• Kirchliche Güter werden vielfach aus Mitteln der Allgemeinheit saniert, z.B. über das Bundes-
denkmalamt. Fast 50% der Denkmalausgaben dienen der Erhaltung kirchlicher Bauten. Die Kirche ist wohlhabend genug, um für den Erhalt ihrer Besitztümer selbst aufzukommen.
• Die Kirche hat mit dem Kirchenrecht ein eigenes Rechtssystem installiert, einen „Staat im Staat“ und entzieht sich so demokratischen Abläufen und einer Kontrolle durch den Staat. Beispiel: Installierung einer kircheneigenen Missbrauchskommission anstatt Übergabe an die Justiz.
• Katholischer Religionsunterricht: die Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht wird
erschwert, indem Religionsstunden in der Mitte des Schultages stattfinden, sodass jene Kinder, die sich abmelden, nicht früher nach Hause gehen oder länger schlafen können.
• Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar. Dadurch entgehen dem Staat Einnahmen auf Kosten der Allgemeinheit. Die Administration der Steuereintreibung wird staatlich unterstützt, behördliche
Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung gestellt.
• Die neue Spendenabsetzbarkeit kommt fast ausschließlich kirchlichen Einrichtungen zugute.
• Die Missbrauchs-Verbrechen der katholischen Kirche werden nicht staatlich verfolgt, sondern deren Aufklärung wird der Kirche selbst überlassen. Im aktuellen Missbrauchsskandal müssen sich die Opfer an eine von der Kirche bestellte Kommission wenden, anstatt dass diese Fälle an die Justiz übergeben werden.
• Der ORF ist per Vertrag gezwungen, ausführliche Religionssendungen auszustrahlen. Diese kostenlosen
und vielfach vatikannahen Belangsendungen spiegeln schon lange nicht mehr die Interessen der österreichischen Bevölkerung wider.
• Kirchliche Einrichtungen greifen in großer Zahl auf Zivildiener zu. Diese werden hauptsächlich vom Staat bezahlt. Die Kirche schmückt sich dann mit „ihrem“ sozialen Engagement.
• Die Kirche erhält als Großgrundbesitzer Millionen Euro an EU-Agrarförderungen. Hier sollte eine Obergrenze gelten.
• Konkordat: Der Austrofaschist Engelbert Dollfuß hat 1933 einen speziellen Vertrag, das Konkordat, mit dem Vatikan abgeschlossen, welcher in Österreich Verfassungsrang genießt. Das Konkordat ist ein Quasi-„Staatsvertrag“ zwischen dem „Vatikanstaat“ und Österreich, der die Autonomie Österreichs
in kirchlichen Belangen stark einschränkt und der Kirche in Österreich eine privilegierte, öffentlich-rechtliche Stellung gesetzlich (teilweise im Verfassungsrang) zuerkennt.
www.kirchen-privilegien.at